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KRAUSE ProTec Aufbau- Und Verwendungsanleitung Seite 7

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– Ein Einsatz des Gerüstes ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig. Vor
Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst abzubauen oder in einen windge-
schützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern. Das Überschreiten
der Windstärke 6 ist z.B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend aus
Geländerstreben, Zwischenholmen und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen. Bei
Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen, kann
auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das Fahrgerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen unbefugtes
Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Bei Nutzung außerhalb von Gebäuden ist das Fahrgerüst, wenn möglich, sicher mit
einer festen Konstruktion zu verbinden.
– Traversen und Ballastgewichte, so wie Ausleger und Gerüsthalter sind entsprechend
dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist
unbedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die
Arbeitsplattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzu-
lässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig. Das Gerüst darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden um
auf andere Konstruktionen zu gelangen.
3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren des Gerüstes
– Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem Arbeitsgerüst
befinden.
– Das Arbeitsgerüst darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier
Aufstellfläche verfahren werden.
– Das Verfahren des Gerüstes unter Zuhilfenahme von anderen Fahrzeugen jeglicher Art
ist verboten.


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