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Außerbetriebnahme, Demontage, Entsorgung, Umweltschutz Sowie Entsorgung Von Elektro- Und Elektronikgeräten - flamco Logotherm LogoFresh XL-Line 100 Technische Information Für Montage Und Betrieb

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10. Außerbetriebnahme, Demontage, Entsorgung, Umweltschutz
sowie Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Bei der Demontage sind die genannten Sicherheitshinweise und Restgefahren (s. Kap. 1) zu beachten!
Demontage und Entsorgung:
Eine Demontage und Entsorgung des Gerätes sollen ausschließlich durch geeignete Fachkräfte erfolgen.
Bei der Entsorgung der Hilfs- und Betriebsstoffe sind immer die Vorgaben der Sicherheitsdatenblätter zu be-
achten, die von den Lieferanten der Hilfs- und Betriebsstoffe bereitgestellt werden müssen.
Bei der Entsorgung dürfen keine Umweltschäden verursacht werden.
Ist das Gerät zur Verschrottung vorgesehen, muss bei der Entsorgung der einzelnen Komponenten auf Sorten-
reinheit geachtet werden. Es ist zu prüfen, auf welchem Weg die Materialien ordnungsgemäß recycelt werden
können.
Hinweise nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)*:
Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind,
diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Ent-
sorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt.
Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabe-
stellen.
Maßnahmen der Abfallvermeidung haben grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbe-
wirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgerä-
ten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in
Betracht.
*Bitte die länderspezifische, in Kraft befindliche nationale Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte beachten.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger einge-
richteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten un-
entgeltlich abgeben. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern
möglich.
Die Rücknahme durch den Vertreiber hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen (1:1
Rücknahme). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben, wenn
die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).
Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme
verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quad-
ratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen.
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