TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN IM GEPÄCKRAUM
Transportgut stets so in den Gepäckraum
einräumen, dass die größte Fläche ange-
lehnt ist an:
– die Rückenlehnen der Rücksitze, bei
normaler Beladung
– die umgeklappten Rückenlehnen der
Rücksitze, bei großvolumiger Beladung
– die Vordersitze bei maximaler Ausnut-
zung des Gepäckraums
Die Gegenstände mit dem größten Gewicht
sollten immer direkt auf dem Gepäckraum-
boden aufliegen.
Die Gegenstände mit dem
größten Gewicht sollten immer
direkt auf dem Gepäckraumbo-
den aufliegen.
Ist das Fahrzeug mit Verzurrösen am
Gepäckraumboden ausgestattet, diese
zum Fixieren transportierter Gegen-
stände benutzen.
Das Ladegut ist so zu sichern, dass
bei heftigem Bremsen keinerlei Gegen-
stände nach vorne auf die Insassen ge-
schleudert werden können.
Die Schlosszungen der hinteren Sicher-
heitsgurte stets in die Gurtschlösser
einrasten, auch wenn sie nicht benutzt
werden.
3.29