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OHAUS 3000-Serie Bedienungsanleitung Seite 230

Indikatoren
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DE-36
Indikatoren der Serie 3000
6. EICHPFLICHTIG (LFT)
Wenn das Anzeigegerät im Handel oder einer gesetzlich kontrollierten Anwendung eingesetzt wird, muss diese Option
eingerichtet und das Gerät gemäß den Bestimmungen der örtlichen Behörde für Maße und Gewichte verifiziert und versiegelt
werden. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle zutreffenden gesetzlichen Auflagen erfüllt werden.
6.1 Einstellungen
Vor der Verifizierung und Versiegelung führen Sie folgende Schritte aus:
1. Verifizieren Sie, dass die Menüeinstellungen den Auflagen der örtlichen Behörde für Maße und Gewichte entsprechen.
2. Führen Sie die in Abschnitt 3.3 beschriebene Kalibrierung aus.
3. Stellen Sie die Option „Eichpflichtig" im Setup-Menü auf EIN.
4. Schalten Sie den Indikator aus, ohne das Menü zu beenden.
5. Unterbrechen Sie die Stromzufuhr zum Indikator und öffnen das Gehäuse wie in Abschnitt 2.3.1. beschrieben.
6. Stellen Sie die Position des Sicherheitsschalters SW1 auf EIN (siehe Abschnitt 1.2, Punkt 2).
7. Schließen Sie das Gehäuse.
8. Stellen Sie die Stromzufuhr wieder her und schalten den Indikator ein.
HINWEIS: Für Anlagen, bei denen das Nachverfolgungsversiegelungsverfahren eingesetzt wird, sind Schritte 5 bis 8 nicht
erforderlich. Jedoch kann der Sicherheitsschalter als Absicherung gegen ungewollte Veränderungen an den Konfigurations- und
Kalibrierungseinstellungen auf ON (Ein) gestellt werden.
HINWEIS: Wenn LFT und der Sicherheitsschalter auf ON (Ein) gestellt sind, können die folgenden Menüeinstellungen
nicht geändert werden: Messspannenkalibrierung, Linearitätskalibrierung, Kalibriereinheit, GEO, LFT, Kapazität, Teilstrich,
Nullbereich, Stabilitätsbereich, AZT, Modi, Einheiten. Um die Bearbeitung dieser Menüeinstellungen zu ermöglichen, muss der
Sicherheitsschalter wieder in die Position OFF (Aus) und das Menüelement LFT auf „Off" (Aus) gestellt werden.
6.2 Verifizierung
Bevor dieses Produkt in einer eichpflichtigen Anwendung verwendet werden kann, muss es gemäß der Vorschriften der örtlichen
Behörde für Maße und Gewichte inspiziert werden. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle zutreffenden gesetzlichen Auflagen
erfüllt werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Behörde für Maße und Gewichte, wenn Sie weitere Einzelheiten erfahren
wollen.
6.3 Versiegeln
6.3.1 Physikalische Siegel
In Gerichtsbarkeiten, in denen das physikalische Versiegelungsverfahren eingesetzt wird, muss der zuständige Beamte an
der örtlichen Behörde für Maße und Gewichte oder ein entsprechend befugter Dienstvertreter ein Sicherheitssiegel anbringen,
um Manipulierungen an den Einstellungen zu verhindern. Hinsichtlich Versiegelungsmethoden beziehen Sie sich bitte auf die
Abbildungen weiter unten.

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T32meT32mc