Herunterladen Diese Seite drucken

Opel CORSA 2023 Betriebsanleitung Seite 259

Werbung

● Windschutzscheibe beschädigt
oder durch Fremdkörper wie
Aufkleber verdeckt
● Stoßfänger beschädigt oder
durch Fremdkörper wie Kennzei‐
chenhalter beeinträchtigt
Aktive Gefahrenbremsung
Die aktive Gefahrenbremsung kann
dazu beitragen, Schäden und Verlet‐
zungen bei einem Frontalaufprall mit
Fahrzeugen oder Fußgängern zu
reduzieren, wenn der Fahrer nicht
aktiv durch manuelles Bremsen oder
Lenken eingreift. Bei mit Kamera und
Radarsensoren ausgestatteten Fahr‐
zeugen erkennt die aktive Gefahren‐
bremsung auch Radfahrer. Bevor die
aktive Gefahrenbremsung eingreift,
wird der Fahrer von der Auffahrwar‐
nung gewarnt.
Auffahrwarnung 3 255.
Vorderer Fußgängerschutz 3 261.
Die aktive Gefahrenbremsung kann
im Fahrzeugpersonalisierungsmenü
deaktiviert werden 3 90. Je nach
Version ist das nur im Stillstand
möglich. Wenn deaktiviert, leuchtet
m im Fahrerinfodisplay. Beim
nächsten Einschalten der Zündung
wird das System automatisch akti‐
viert.
Die Funktion nutzt zur Berechnung
der Wahrscheinlichkeit eines Frontal‐
aufpralls verschiedene Eingaben
(wie Kamerasensor, Radarsensor).
9 Warnung
Das System ersetzt nicht die
Verantwortung des Fahrers,
aufmerksam und vorausschauend
zu fahren. Es warnt den Fahrer,
wenn die Gefahr einer Kollision mit
dem vorausfahrenden Fahrzeug,
einem Fußgänger oder einem
Radfahrer besteht. Unmittelbar
vor der Kollision wird die Fahrge‐
schwindigkeit reduziert, um einen
Aufprall zu vermeiden oder abzu‐
schwächen.
Das System reagiert unter
Umständen nicht auf Tiere. Nach
einem plötzlichen Spurwechsel
benötigt das System eine gewisse
Zeit zum Erkennen des nächsten
vorausfahrenden Fahrzeugs.
Fahren und Bedienung
Der Fahrer muss stets bereit sein,
zu handeln und die Bremsen bzw.
die Lenkung zu bedienen, um
Kollisionen zu vermeiden.
Funktionen
Je nach Fahrzeugkonfiguration und
erkannten Objekten gibt es mehrere
Geschwindigkeitsbereiche, in denen
das System funktionsfähig ist.
Die aktive Gefahrenbremsung ist bei
Erkennung von Fußgängern bis
80 km/h funktionsfähig.
Bei Fahrzeugen, die mit Radarsensor
und Frontkamera ausgestattet sind,
ist die aktive Gefahrenbremsung bis
80 km/h funktionsfähig, wenn ein
stehendes Fahrzeug oder ein
Radfahrer erkannt wurde.
Bei Fahrzeugen, die nur mit Frontka‐
mera ausgestattet sind, ist die aktive
Gefahrenbremsung bei Geschwin‐
digkeiten zwischen 5 km/h und
80 km/h bzw. 140 km/h funktions‐
fähig, wenn ein fahrendes Fahrzeug
erkannt wurde.
257

Werbung

loading