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Krone ETF 320 ECO Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 13

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ETF 320 Eco
Halten Sie sich an folgende Vorgehensweise:
1. Ablassen des Kältemittels
2. Spülen des Systems mit Schutzgas
3. Vakuumieren
4. Ggf. Schritte 2 und 3 wiederholen
5. Öffnen des Systems durch Schnitt oder Löten
Das System muss mit sauerstofffreiem Stickstoff gespült werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Spülvorgang
muss ggf. mehrfach wiederholt werden. Druckluft oder Sauerstoff darf für den Spülvorgang nicht verwendet werden!
Nach der Vakuumierung erfolgt die Spülung durch Befüllung mit getrocknetem Stickstoff, bis der Betriebsdruck
erreicht ist und anschließend erneuter Vakuumierung. Dieser Spülvorgang muss so oft wiederholt werden, bis kein
Kältemittel mehr im System ist. Nach der letzten Spülung ist das System auf Umgebungsdruck zu bringen, um mit
der Arbeit beginnen zu können. Der Spülvorgang ist unerlässlich, wenn Lötarbeiten an der Verrohrung erforderlich
sind. Es ist sicherzustellen, dass sich der Auslass der Vakuumpumpe nicht in der Nähe einer Zündquelle befindet
und eine durchgehende Ventilation gewährleistet ist.
Befüllungsvorgang
n
Zusätzlich zu den generell vorliegenden Vorgaben während des Befüllungsvorgangs sind folgende Anforderungen
zu erfüllen:
- Vergewissern Sie sich, dass keine Verunreinigung durch andere Kältemittel stattfindet (Rückstände in der Befüllungs-
anlage).
- Halten Sie die Leitungen so kurz wie möglich, um die Wahr scheinlichkeit von Rückständen zu minimieren.
- Füllflaschen oder Zylinder müssen aufrecht stehen.
- Stellen Sie vor der Befüllung sicher, dass das System geerdet ist.
- Beschriften Sie die Anlage nach der Befüllung mit der Kältemittel-Typenbezeichnung
- Überschreiten Sie niemals die maximale Füllmenge. Vor dem Befüllen muss das System auf Dichtigkeit geprüft
werden (Drucktest!).
Nach der Befüllung und vor der Inbetriebnahme muss das System nochmals auf Undichtigkeiten geprüft werden.
Überprüfen Sie beim Verlassen des Arbeitsraumes noch einmal auf Dichtigkeit.
Kennzeichnung bei Außerbetriebnahme
n
Sollte ein Gerät außer Betrieb genommen und das Kältemittel entsorgt werden müssen, so ist das Gerät mit Datum
und Unterschrift zu kennzeichnen. Stellen Sie sicher, dass die Hinweise auf brennbares Kältemittel angebracht
bleiben.
Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten
n
Nationale Vorschriften sind einzuhalten.
Lagerung von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten
n
Nationale Vorschriften sind einzuhalten.
Transport ohne Originalverpackung
n
Werden die Geräte ohne die Originalverpackung transportiert, so sind diese so zu verpacken, dass mechanische
Schäden vermieden werden. Die Geräte müssen stehend transportiert werden.
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