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Betreiben Der Prüftafel Und Des Prüfplatzes - Amprobe PM-1 Handbuch

Stationäre prüftafel
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AMPROBE
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Betreiben der Prüftafel und des Prüfplatzes
Für das Betreiben des Prüfplatzes mit der Prüftafel gelten zunächst wie für jede
elektrotechnische Anlage in gewerblichen Betrieben
• UVV BGV A2 (bisher VBG 4)
• DIN VDE 0104 (EN 50191)
Prüfanlagen".
Besonders zu beachten sind infolge der speziellen Bedingungen beim Prüfen und
der damit möglicherweise verbundenen Fehlersuche die Festlegungen in der UVV
BGV A2 (bisher VBG 4) zum Verbot des
Arbeiten an oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile (§ 6, 7)
und der dazu möglichen Ausnahmen (§ 8). Weitere Festlegungen zum Gewähr-
leisten der erforderlichen Sicherheit beim Prüfen finden sich im Abschnitt 4 der oben
genannten DIN VDE 0104.
Um die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vorgaben den besonderen Be-
dingungen des jeweiligen Prüfplatzes anzupassen ist nach UVV BGV A2 (bisher
VBG 4) und DIN VDE 0104 eine betriebliche Anweisung für das Prüfen an diesem
Platz zu erarbeiten. Dies muss durch den Elektromeister als Betriebsinhaber bzw. als
Leiter der für die Prüfungen zuständigen Elektroabteilung gewährleistet werden. Er
trägt die Verantwortung dafür dass der Prüfplatz ordnungsgemäß entsprechend den
Festlegungen von VDE 0104 und der UVV BGV A2 (bisher VBG 4) betrieben wird. In
dieser Anweisung bzw. auf andere Weise sind folgende Festlegungen zu treffen:
1. Beauftragen einer Elektrofachkraft mit der Verantwortung für das vorschrifts-
mäßige Betreiben des Prüfplatzes.
2. Festlegen der Fachkräfte und/oder unterwiesenen Personen die den Prüfplatz
betreten bzw. Prüfarbeiten durchführen dürfen.
3. Festlegen der Rechte und Pflichten der nach 1. und 2. benannten Personen
bezüglich des Prüfplatzes. Hierzu gehören:
• Betreten des Platzes
• Alleiniges Prüfen
• Prüfen an unter Spannung stehenden Teilen
• Verschließen des Hauptschalters
4. Festlegen des Arbeitsablaufs beim Bedienen des Prüfplatzes und beim
Durchführen der Prüfungen in einer entsprechenden Betriebsanweisung.
Hierbei sind die Vorgaben von VDE 0104 und BGV A2 (VBG 4) sowie die
Besonderheiten der vorliegenden Prüfaufgaben und die einschlägige Literatur
zu berücksichtigen.
5. Belehren der nach 1. und 2. benannten Personen sowie der anderen
Mitarbeiter die befugt sind den Raum zu betreten in dem sich der Prüfplatz
befindet.
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
„Errichten und Betreiben von elektrischen
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Prüftafel PM1

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