D
IRECTIVE
.......für die Behandlung, Sammlung,Wiederverwertung und
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und deren
Bestandteile.
1. F
L
ÜR DIE
ÄNDER DER
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als
unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen: es ist Pflicht, diese
separat zu sammeln. Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht
speziell dafür vorgesehen und autorisiert sind, kann gefährliche
Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und
Maßnahmen laut Gesetz.
UM UNSERE GERÄTE ORDNUNGSGEMÄß ZU ENTSORGEN,
KÖNNEN SIE:
(a)
(b)
2.
FÜR DIE ANDEREN
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss nach den geltenden
Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.
2002/96/CE
E
UROPÄISCHEN
Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen
praktische Auskünfte und Informationen für die
ordnungsgemäße Verwaltung der Abfälle liefert,
beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation etc.
Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes
Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an unseren
Wiederverkäufer zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet,
dass:
•
Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete
Sammelzentren gebracht werden und separat von
Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
•
Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-
, Wiederverwertungs- und Entsorgungsprozedur
der Geräte in Konformität mit der Richtlinie 2002/
96/CE (u. folg.mod.) garantiert.
L
ÄNDER
Directive 2002/96/CE > 5
U
NION
(
-EG-S
NICHT
TAATEN
(EG)
)