6 Einbringung
6.1 Allgemeine Hinweise
Die Zuwegung zum Aufstellraum der BHKW Mo-
dule sollte ausreichend dimensioniert sein. Dabei
ist besonders darauf zu achten, dass möglichst
keine Stufen und Absätze den Weg versperren.
Heizraumtüren zum Flur bilden häufig Engstellen,
denn das BHKW muss dann vom Flur aus in den
Heizraum eingedreht werden.
Das ungünstigste Maß des BHKW's finden Sie un-
ter dem Kapitel Abmessungen. Generell werden bei
beiden Modul-Varianten die Motor-Generatorein-
heit, die Schalldämmkapseln und die Schalt-
schränke in einzelnen Einheiten geliefert. Alle Bau-
teile können durch Normtüren eingebracht werden.
Grundsätzliche Möglichkeiten der Einbringungen
sind:
• Einbringung mit Kran und Gurten
• Einbringung mit geeigneten Transportmitteln
wie Hubwagen oder Gabelstapler
• Die max. Tragfähigkeit ist größer oder gleich
dem Gewicht der schwersten Einheit zu wählen.
6.2 Öffnungsmaße
Die Motor-Generatoreinheiten der Module, die je-
weiligen Einzelteile der Schalldämmkapseln und die
Schaltschränke können gerade durch übliche
Normtüren mit einer Normalbreite nach DIN 18100
von 885 mm transportiert werden.
Bei beengten Verhältnissen empfehlen wir die Ein-
bringung mit Hilfe einer Schablone zu simulieren.
Einbringung/Aufstellung
7 Aufstellung
7.1 Raumbeschaffenheit
Das BHKW ist für die Innenaufstellung in frostfreien
und trockenen Räumen ausgelegt. In den meisten
Fällen wird das BHKW in die Heizzentrale integriert.
Die Anforderungen an die Aufstellräume sind den
einschlägigen Normen und technischen Regeln zu
entnehmen. In jedem Aufstellraum, der der Feue-
rungsverordnung (FeuVo) und den jeweiligen Län-
derverordnungen entspricht, können BHKW's auf-
gestellt werden.
Aufstellräume in Gebäude für Wärmeerzeuger
mit mehr als 100 kW Nennwärmebelastung müs-
sen die Anforderungen des §5 der Feuerungs-
verordnung (FeuVo) erfüllen:
• Der Raum darf nicht anderweitig genutzt wer-
den, ausgenommen zur Aufstellung von Wärme-
pumpen, von Blockheizkraftwerken, von ortsfes-
ten Verbrennungs-motoren, für zugehörige In-
stallationen und zur Lagerung von Brennstoffen.
• Der Raum darf keine Öffnungen zu anderen
Räumen haben, außer Türen.
• Die Türen müssen dicht und selbstschließend
sein.
• Der Raum muss gelüftet werden können.
• Ggf. Notschalter für Brenner und Brennstoff-
Fördereinrichtung außerhalb des Raumes vor-
sehen.
• Neben dem Notschalter ist ein Hinweisschild
„Notschalter-Feuerung" vorzusehen.
Voraussetzungen für die Aufstellung der
BHKW's:
• Staubfreier Aufstellraum in ausreichender
Größe für Betrieb, Wartung und Instandsetzung
der Anlage.
• Ausreichende Möglichkeiten für die Einbringung
von Motor- und Generatoreinheiten, Schall-
dämmkapseln und Schaltschränken während
und nach der Anlagenerrichtung.
• Ausreichende Raumbelüftung zur Vermeidung
von zu hohen Umgebungstemperaturen,
eventuell ist eine Zwangsbelüftung erforderlich.
• Ausreichende Tragfähigkeit der Aufstellfläche,
gegebenenfalls ist eine statische Berechnung
der baulichen Konstruktion erforderlich.
• Möglichkeiten für die Installation der Abgasan-
lage müssen vorhanden sein, z.B. ausreichend
dimensionierter Kaminzug.
• Möglichst große Entfernungen zu schallsensib-
len Bereichen einhalten.
• Die Ebenheit der Aufstellfläche darf eine max.
Toleranz von ± 1,5mm aufweisen. Sie muss
waagerecht sein. Die Oberfläche muss öl- und
säurebeständig sein.
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