2.5
Unzulässige Verwendung
Die Nichtbeachtung der in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Anweisungen und die
Nichtdurchführung aller Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten führen zu einem
fehlerhaften Betrieb des Produktes.
Bei der Konstruktion des Produktes wurde ausschließlich die Bestimmungsgemäße
Verwendung berücksichtigt.
Alle Schutzmaßnahmen sind so ausgelegt, dass die dabei auftretenden Risiken nach
dem Stand der Technik reduziert werden. Jede andere Verwendung des
Produktes kann Gefährdungen verursachen, die von den vorhandenen
Schutzmaßnahmen nicht ausreichend oder gar nicht reduziert werden.
Unzulässig sind:
•
Verwendung des Produktes in unzureichend befestigten Rohren bzw. Leitungen
•
Verwendung des Produktes mit einem ungeeigneten Kompressor
•
Heben von Lasten mit dem Produkt
•
Horizontales ziehen von Lasten mit dem Produkt
•
Demontage der Gehäuse
•
Betrieb des Produktes ohne vorherige Kenntnisnahme der Betriebsanleitung
•
Betrieb des Produktes in einem mangelhaften Zustand
•
Betrieb des Produktes ohne leserliche Warn- und Hinweisschilder
•
Betrieb des Produktes in einer explosionsgefährdeten Umgebung
•
Betrieb des Produktes solange sich Personen in Gefahrenbereichen befinden
•
Nutzung anderer als der bestimmungsgemäß vorgesehenen Zubehörteile
•
Nutzung anderer als der bestimmungsgemäß vorgesehenen Arbeitsmedien
•
Nutzung des Produktes in vollständig mit Wasser gefüllten Rohren bzw.
Leitungen
Werden Änderungen an dem Produkt vorgenommen, haftet der Hersteller nicht für
die Folgen von Unfällen und für Schäden, die auf diese Änderungen zurückgeführt
werden können, sofern diese Änderungen nicht durch den Hersteller autorisiert oder
selbst durchgeführt wurden.
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