Herunterladen Diese Seite drucken

flamco NFE-MVE Montage- Und Serviceanleitung Seite 9

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für NFE-MVE:

Werbung

4.7 Betriebsraum
Geschlossener, frostfreier Raum der die Anforderungen aus den geltenden europäischen
Verordnungen, europäischen- und harmonisierten Normen und zutreffenden technischen Regeln
und Richtlinien der Fachverbände für diesen Einsatzbereich erfüllt. Für die Anwendung der
Gerätemodule aus vorliegender Anleitung, enthalten diese Räume im Regelfall Ausrüstungen zur
Wärmeerzeugung und -verteilung, der Wasseraufbereitung, der Elektroversorgung und -verteilung
sowie der Mess-, Steuer-, Regel- und Informationstechnik. Ein Zugang von unqualifizierten und
nicht eingewiesenen Personen ist zu behindern oder auszuschließen. Der Installationsort der
Nachspeiseausrüstung-/module muss sicherstellen, dass der Betrieb, die Bedienung, Wartung,
Prüfung, Instandsetzung, Montage und Demontage dauerhaft ungehindert und gefahrlos möglich
ist. Der Baugrund, die Wandfläche, die Aufstellfläche für die Ausrüstung müssen sicherstellen, dass
die Standsicherheit/ Tragfähigkeit gewährleistet ist und aufrechterhalten wird. Es sind die maximal
möglichen Kräfte aus den Eigenmassen einschließlich der Wasserfüllung zu berücksichtigen.
Erfolgt ein Ansprechen von betriebsmäßig erforderlichen Ausrüstungen mit Sicherheitsfunktionen
(z.B. Systemtrenner), führt das zum Ablassen des Betriebswassers.
Es ist sicherzustellen, dass dieses Wasser gefahrlos abgeleitet kann und zur Vermeidung von Schäden
durch Wasser ein gefahrfreier Abfluss oder Wassersammler vorhanden ist. Das trifft auch bei Austritt
von Wasser infolge Bauteildefekten, aller in diesem Raum angeordneten Ausrüstungen, zu. (Schutz
des Grundwassers: Additive beachten!).
Bei unzureichender Tragfähigkeit besteht die Gefahr des Herabstürzens, Lastwandern und es
kann infolge dessen neben Funktionsstörungen zu schweren Personenschäden kommen. Die
Umgebungsatmosphäre muss frei von elektrisch leitenden Gasen, hohen Staubkonzentrationen und
aggressiven Dämpfen sein. Bei zündfähigen Gasen und Gasgemischen besteht Explosionsgefahr.
Verfahrensbedingt kann die Wassertemperatur bis 90 °C an ausgewählten Modulen der
Nachspeisung und bei unzulässigem Betrieb auch größer als 90 °C betragen. Es besteht die Gefahr
von Personenschäden durch Verbrennung bzw. Verbrühung.
Der Betrieb unter Wasser stehender Ausrüstungen ist zuverlässig auszuschließen. Der Kurzschluss
elektrischer Ausrüstungen führt bei in diesem Wasser stehenden Personen und anderen
Lebewesen zum Tod durch Stromschlag. Es besteht die Gefahr von Funktionsbehinderungen und
Bauteilschäden oder Zerstörung durch Wassersättigung und Korrosion.
4.8 Lärmminderung
Stellen Sie sicher, dass in der Installation die Schallemission nach dem Stand des technischen
Fortschritts minimiert wird (z. B. durch schallschluckende Rohrbefestigungen).
51
Wir behalten uns das Recht vor, das Design und die technischen Daten unserer Produkte zu ändern.

Werbung

loading