SO ERHALTEN SIE SERVICE UNTER DER GARANTIE: Zur Durchführung von Servicearbeiten unter der
Garantie muss der Kunde Mercury eine angemessene Gelegenheit zur Reparatur und angemessenen Zugang
zum Produkt bieten. Garantieansprüche können bearbeitet werden, indem das Produkt zwecks Inspektion zu
einem von Mercury zur Reparatur des Produktes autorisierten Vertragshändler gebracht wird. Wenn der Käufer
das Produkt nicht zu einem solchen Händler bringen kann, muss Mercury schriftlich benachrichtigt werden.
Daraufhin werden wir eine Inspektion und Reparaturen unter der Garantie vereinbaren. Der Käufer kommt in
diesem Fall für alle anfallenden Transport‑ und/oder Anfahrtskosten auf. Wenn der durchgeführte Kundendienst
nicht von dieser Garantie gedeckt ist, kommt der Käufer für alle anfallenden Arbeits‑ und Materialkosten sowie alle
andere für diesen Service anfallenden Kosten auf. Der Käufer darf das Produkt oder Teile des Produktes nicht
direkt an Mercury schicken, es sei denn, er wird von Mercury dazu aufgefordert. Dem Händler muss ein Nachweis
des registrierten Besitzes vorgelegt werden, wenn Reparaturen unter der Garantie angefordert werden, damit
diese Reparaturen abgedeckt sind.
VON DER DECKUNG AUSGESCHLOSSEN: Diese Garantie gilt nicht für Routinewartungen, Einstellungen,
Nachstellungen, normalen Verschleiß; sowie Schäden, die auf Folgendes zurückzuführen sind: Missbrauch,
zweckfremde Nutzung, Verwendung eines Propellers oder einer Getriebeübersetzung, mit dem/der der Motor nicht
im empfohlenen Volllastbereich fahren kann (siehe Betriebs‑ und Wartungshandbuch), Betrieb des Produkts auf
eine Weise, die dem empfohlenen Betriebs‑/Wartungszyklus (siehe Betriebs‑ und Wartungshandbuch) nicht
entspricht, Vernachlässigung, Unfall, Untertauchen, falsche Installation (korrekte Installationsdaten und ‑verfahren
sind in den Installationsanleitungen für das Produkt festgelegt), falsche Wartung, Verwendung eines Zubehörs
oder Teils, das nicht von uns hergestellt oder verkauft wird, Jetpumpenimpeller und ‑buchsen, Betrieb mit
Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die für die Verwendung mit dem Produkt nicht geeignet sind (siehe
Betriebs‑ und Wartungshandbuch), Modifizierung oder Ausbau von Teilen oder Eindringen von Wasser durch das
Kraftstoffansaug‑, Luftansaug‑ oder Abgassystem in den Motor oder Schäden am Produkt, die durch
unzureichendes Kühlwasser verursacht wurden, welches wiederum auf eine Blockierung des Kühlsystems durch
einen Fremdkörper, durch Betrieb des Motors aus dem Wasser, zu hohem Anbringen des Motors an der
Spiegelplatte oder beim Betrieb zu weit nach außen getrimmtem Motor verursacht wurde. Gebrauch des Produktes
bei Rennen oder anderen Wettbewerben oder Betrieb mit einem Rennunterteil zu irgendeinem Zeitpunkt, auch
durch einen vorherigen Besitzer des Produktes, macht die Garantie nichtig.
Kosten für Kranen, Aussetzen, Abschleppen, Lagerung, Telefon, Miete, Unannehmlichkeiten, Anlegeplatz,
Versicherungsprämien, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder andere Neben‑ oder Folgeschäden
werden nicht von dieser Garantie gedeckt. Kosten, die durch den aufgrund des Bootsdesigns notwendigen Ausbau
und/oder Austausch von Bootstrennwänden oder Material, um Zugang zum Produkt zu erhalten, entstehen,
werden von dieser Garantie nicht abgedeckt.
Keine Person oder Firma, einschließlich Mercury Marine Vertragshändler, hat von Mercury Marine die Befugnis
erhalten, neben den in dieser Garantie beinhalteten weitere Zusagen, Vorstellungen oder Gewährleistungen
bezüglich des Produktes zu leisten. Falls solche geleistet wurden, können sie bei Mercury Marine nicht
durchgesetzt werden.
Weitere Informationen zu Fällen und Umständen, die von dieser Garantie gedeckt werden und solchen, die nicht
gedeckt werden, sind dem Abschnitt „Garantieumfang" im Betriebs‑ und Wartungshandbuch zu entnehmen,
welches durch Verweis hier eingeschlossen ist.
AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN:
DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSDRÜCKLICH
AUSGESCHLOSSEN. FALLS DIESE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN
KÖNNEN,
BESCHRÄNKEN
GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE.
NEBEN‑ UND FOLGESCHÄDEN WERDEN VON EINER DECKUNG UNTER DIESER
GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. IN EINIGEN STAATEN/LÄNDERN SIND DIE OBEN
AUFGEFÜHRTEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN NICHT ZULÄSSIG,
DAHER TREFFEN SIE NICHT UNBEDINGT AUF SIE ZU. DIESE GARANTIE
VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE VERFÜGEN U.U. ÜBER
WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT UND LAND ZU LAND
UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
GARANTIEINFORMATIONEN
SICH
DIE
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STILLSCHWEIGENDEN