Korrosionsschäden durch Kriechstrom (Landstromversorgung, naheliegende Boote oder untergetauchtes Metall)
werden nicht von dieser Garantie gedeckt und sollten durch ein Korrosionsschutzsystem wie z.B. dem System von
Mercury Precision Parts oder Quicksilver MerCathode verhindert werden. Korrosionsschäden, die durch das
falsche Auftragen durch Antifoulingfarbe auf Kupferbasis entstehen, werden ebenfalls nicht von dieser Garantie
gedeckt. Wenn Antifouling‑Schutz erforderlich ist, werden Antifoulingfarben auf Tributyl‑Zinnadipatbasis (TBTA)
für Außenborder‑ und MerCruiser‑Boote empfohlen. In Ländern, in denen Farben auf Tributyl‑Zinnadipatbasis
gesetzlich verboten sind, können Farben auf Kupferbasis an Bootsrumpf und Spiegel verwendet werden. Keine
Farbe auf den Außenborder oder das MerCruiser‑Produkt auftragen. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine
elektrische Verbindung zwischen dem von der Garantie erfassten Produkt und der Farbe entsteht. Bei MerCruiser
Produkten muss ein unbehandelter Abstand von mindestens 38 mm (1.5 in.) um den Spiegel beibehalten werden.
Weitere Details siehe „Betriebs‑ und Wartungsanhandbuch".
Weitere Informationen zu Fällen und Umständen, die von dieser Garantie gedeckt und nicht gedeckt werden, sind
dem Abschnitt „Garantieumfang" im Betriebs‑ und Wartungshandbuch zu entnehmen, welches durch Verweis hier
eingeschlossen ist.
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN:
DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSDRÜCKLICH
AUSGESCHLOSSEN. FALLS DIESE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN
KÖNNEN,
BESCHRÄNKEN
GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE.
NEBEN‑ UND FOLGESCHÄDEN WERDEN VON EINER DECKUNG UNTER DIESER
GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. IN EINIGEN STAATEN/LÄNDERN SIND DIE OBEN
AUFGEFÜHRTEN
AUSSCHLAGUNGEN NICHT ZULÄSSIG, DAHER TREFFEN SIE NICHT UNBEDINGT
AUF SIE ZU. DIESE GARANTIE VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE
VERFÜGEN EVTL. ÜBER WEITERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT UND
LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
Garantieleistungen und ‑ausschlüsse
In diesem Abschnitt sollen einige Missverständnisse über die Garantiedeckung aus dem Weg geräumt werden.
Es werden einige der Leistungen beschrieben, die nicht von der Garantie abgedeckt sind. Die hierin festgelegten
Bestimmungen wurden durch Verweis in die Dreijährige Garantie gegen Durchrosten, die Internationale
Außenbordergarantie und die Eingeschränkte Garantie auf Außenborder der Vereinigten Staaten und Kanada
einbezogen.
Die Garantie deckt Reparaturen ab, die während der Garantiedauer anfallen und auf Material‑ oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Installationsfehler, Unfälle, normaler Verschleiß und andere Ursachen,
die sich auf das Produkt auswirken, sind nicht abgedeckt.
Garantieansprüche sind auf Material oder Verarbeitung beschränkt, jedoch nur dann, wenn der Verkauf in der
Land stattfand, in dem der Vetrieb von uns genehmigt ist.
Bei Fragen bezüglich der Garantiedeckung kann der Vertragshändler Auskunft geben. Er beantwortet gerne alle
Fragen.
ALLGEMEINE GARANTIEAUSSCHLÜSSE
1.
Kleine Ein‑ und Nachstellungen, einschließlich Prüfung, Reinigung, Austausch oder Einstellung von
Zündkerzen, Zündungsteilen, Vergasern, Filtern, Riemen, Steuerungen und Prüfung von Schmiermitteln
bei normalen Wartungsarbeiten.
2.
Werksseitig installierte Jetantriebe ‑ Die folgenden sind speziell von der Garantie ausgeschlossene Teile:
Jetantriebsimpeller und Jetantriebsverkleidung, die durch Aufprall oder Verschleiß beschädigt wurden und
Wasserschaden an den Antriebswellenlagern aufgrund unsachgemäßer Wartung.
3.
Durch Vernachlässigung, unterlassene Wartung, Unfall, nicht ordnungsgemäßen Betrieb, unsachgemäße
Installation oder unsachgemäßen Service entstandene Schäden.
GARANTIEINFORMATIONEN
AUSSCHLÜSSE,
SICH
DIE
BESCHRÄNKUNGEN
5
STILLSCHWEIGENDEN
UND