5.3 Außenspiegel
5.4 Dachreling
Für den Anhängerbetrieb muß das Zugfahrzeug
mit zwei Außenspiegeln ausgerüstet sein. Die
Außenspiegel müssen sicherstellen, dass die
Fahrbahn neben dem Anhänger ausreichend
eingesehen werden kann.
Aus Sicherheitsgründen müssen vor
jeder Fahrt die Außenspiegel am
Zugfahrzeug eingestellt werden.
Für den Kauf von Zusatzspiegeln gilt
•
Die Kombination nach Möglichkeit zum Kauf
mitnehmen.
•
Vor Ort eine Passprobe durchführen.
•
Spiegel auf Eignung für das Fahrzeug und für
die Sitzposition des Fahrers prüfen.
•
Zusatzspiegel sollten EG-typgeprüft sein und
somit den EG Richtlinien entsprechen.
Zur Beladung der Dachreling gilt
•
Nur leichte Gepäckstücke auf dem Dach
verstauen.
•
Dachlast ausreichend verzurren und gegen
Verrutschen oder Herunterfallen sichern.
•
Dach nicht zu schwer beladen! Mit zunehmen-
der Dachlast verschlechtert sich das Fahrver-
halten.
Die maximale Gesamtbelastung be-
trägt 50 kg!
Bei Beladung die maximal zulässigen
Achslasten beachten.
Maße der Dachlast zur Höhe des
Fahrzeuges hinzurechnen.
Im Fahrerhaus eine Notiz mit der Ge-
samthöhe gut sichtbar anbringen.
Bei Brücken und Durchfahrten muß
dann nicht mehr gerechnet werden.
Abgaskamin nicht verdecken.
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