4.3
Außenspiegel
4.4
Heckleiter und Dachreling
Für den Anhängerbetrieb muß das Zugfahrzeug
mit zwei Außenspiegeln ausgerüstet sein. Die
Außenspiegel müssen sicherstellen, dass die
Fahrbahn neben dem Anhänger ausreichend
eingesehen werden kann.
Aus Sicherheitsgründen müssen vor
jeder Fahrt die Außenspiegel am
Zugfahrzeug eingestellt werden.
Für den Kauf von Zusatzspiegeln gilt
•
Das Gespann nach Möglichkeit zum Kauf
mitnehmen.
•
Vor Ort eine Paßprobe durchführen.
•
Spiegel auf Eignung für das Fahrzeug und für
die Sitzposition des Fahrers prüfen.
•
Zusatzspiegel sollten EG-typgeprüft sein und
somit den EG Richtlinien entsprechen.
Beim Besteigen der Heckleiter gilt
•
Leiter vorsichtig besteigen.
•
Beim Besteigen der Leiter mit beiden Händen
festhalten.
•
Auf dem Dach nicht freihändig herumlaufen.
04-5