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Zulassung; Hauptuntersuchung - Hobby 400 SB De Luxe Easy Bedienungsanleitung

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3.2 Zulassung

3.3 Hauptuntersuchung

Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
fährt, ist zulassungspflichtig. So auch Ihr neuer
Wohnwagen. Die Zulassung beantragen Sie bei
der örtlichen Kfz – Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unter-
lagen vorgelegt werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die geeigneten
Tempo-00-Plaketten zu beantragen.
Gemäß §9 StvZo muss Ihr Wohnwagen alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Hauptunter-
suchung kann vom TÜV, der DEKRA oder einem
amtlich anerkannten Sachverständigen durchge-
führt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie folgen-
des vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasin-
stallation. Die Erstbescheinigung liegt dem Ca-
ravan in der Servicetasche bei.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer
befindet sich von rechts her lesbar entweder auf
der Zuggabel vorne rechts (Modelle 00 - 650)
oder rechts auf dem vordersten Querträger (Mo-
delle 0/50).
Weiterhin ist die FIN auf dem Fabrikschild einge-
prägt.
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder bei
jedem Besuch Ihres Vertragspartners bereit.
Fabrikschild
Nr. der allgemeinen Betriebserlaubnis
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
zul. Gesamtmasse
zul. Achslast Achse 
zul. Achslast Achse 
03-

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