10 Wartung und Pflege
10.1 Wartung
Wartungsintervalle
Für den Wohnwagen und die enthaltenen Instal-
lationen bestehen festgelegte Wartungsin-
tervalle.
Für Wartungsintervalle gilt
• Die erste Wartung 12 Monate nach der Erst-
zulassung bei einem HOBBY-Fachhändler
durchführen lassen.
• Alle weiteren Wartungen einmal jährlich bei
einem HOBBY-Fachhändler durchführen
lassen.
• Die Wartung aller Einbaugeräte entsprechend
den in den jeweiligen Betriebsanleitungen
angegebenen Wartungsintervallen durchfüh-
ren.
HOBBY gewährt eine 5-Jahresgaran-
tie auf Dichtigkeit des Wohnwagens
gemäß der Garantiebedingungen.
Hierzu ist das Fahrzeug alle 12 Mo-
nate dem HOBBY-Vertragshändler
vorzuführen. Der erste Dichtigkeits-
check nach 12 Monaten ist kos-
tenlos.
Die kostenpflichtige Prüfung der
Gasanlage ist alle zwei Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen zu
wiederholen. Diese Prüfung ist auf
der Prüfbescheinigung nach DGVW
G 607 und EN 1949 zu bestätigen.
Verantwortlich für die termingemäße
Veranlassung der Überprüfung ist der
Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche
nach spätestens 10 Jahren ersetzen!
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