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Aufbau Außen
4.1
Zwangsbelüftung/Zwangsentlüftung
Für die Zwangsbelüftung gilt
Die richtige Be- und Entlüftung des Wohnwa-
gens ist Voraussetzung für einen angenehmen
Wohnkomfort. In Ihrem Wohnwagen sind eine
zugfreie Zwangsbelüftung im Fußboden und eine
Zwangsentlüftung in den Dachhauben integriert,
die in Ihrer Wirkungsweise nicht beeinträchtigt
werden dürfen.
Die Be- und Entlüftung des Kühlschrankes kann
mit entsprechenden Abdeckungen verschlossen
werden, wenn dieser nicht mit Gas betrieben
wird.
Beachten Sie die Hinweise auf den
Abdeckungen. Die Abdeckungen dür-
fen nur bei Elektrobetrieb im Winter
verwendet werden.
Wir empfehlen, Dachhauben zu öff-
nen, wenn der Caravan zu Wohn-
zwecken benutzt wird.
Durch Kochen, nasse Kleidung usw.
entsteht Wasserdunst. Jede Person
scheidet in einer Stunde bis zu 35 g
Wasser aus. Deshalb muß je nach
relativer Luftfeuchtigkeit zusätzlich
durch die Fenster und Dachhauben
be- und entlüftet werden (siehe auch
„Winterbetrieb"). Wir empfehlen,
Dachhauben zu öffnen, wenn der
Caravan zu Wohnzwecken benutzt
wird.
Die Sicherheitslüftung darf unter
keinen Umständen verschlossen
werden, auch nicht teilweise.
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