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Rechtliche Hinweise; Ce-Kennzeichnung - Albrecht AE 6190 HD Bedienungsanleitung

Cb-funkgerät
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Störungen im Bordcomputer oder anderen Teilen des Motormanagements hervorrufen.
Sollte Ihr KFZ Hersteller solche Vorschriften herausgegeben haben und Sie halten sich nicht
daran, können Sie unter Umständen die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs riskieren! Fragen
Sie Ihren Fahrzeughändler oder -Hersteller im Zweifelsfall.

Rechtliche Hinweise

CE-Kennzeichnung

Dieses Gerät ist mit der nach der R&TTE Direktive vorgeschriebenen
Kennzeichnung versehen:
Das CE Zeichen bedeutet, daß das Funkgerät die grundlegenden
Anforderungen der neuen europäischen Bestimmungen erfüllt. Die sogenannte R&TTE
Direktive hat alle früheren nationalen „Zulassungen" in der EU abgelöst und regelt auch das
Inverkehrbringen und die Benutzung von Funkanlagen. So ist der Besitz und der Handel mit
ordnungsgemäß gekennzeichneten Geräten wie dem AE 6190 HD innerhalb der EU und
einigen weiteren (nicht EU-) Staaten, die die R&TTE Direktive anerkennen, überall erlaubt,
während es für die Benutzung von Funkanlagen noch je nach Programmierung und Land
unterschiedliche Regelungen geben kann. Für den CB-Funk bedeutet dies: Die
technischen Normen EN 300 135 und EN 300 433 gelten zwar europaweit, jedoch noch nicht
die Benutzung bestimmter Modulationsarten und Kanalzahlen. Daher gibt es auch immer
noch Unterschiede in der Programmierung der Kanalzahlen bei AM und FM, und einige
Länder erheben immer noch Gebühren für den CB-Funk. Alle Funkgeräte, für die es noch
irgendwo in Europa Einschränkungen für die Benutzung gibt, sind deshalb neben dem CE
Zeichen noch mit einem "Aufmerksamkeitszeichen" (siehe oben) gekennzeichnet. Die
Hersteller wurden verpflichtet, die Benutzer deutlich auf der Verpackung und in der Anleitung
darüber zu informieren, was beim Benutzen der Geräte zu beachten ist.
Dies ist insofern verständlich, denn Frequenzen, die früher in jedem Land für andere Zwecke
freigegeben waren, lassen sich nicht so schnell einheitlich neu vergeben.
Das AE 6190 HD erfüllt die für CB Funkgeräte harmonisierten europäischen Funk-Standards
EN 300 433-2 und EN 300 135-2, sowie EN 301 489-13 für die elektromagnetische
Verträglichkeit und EN 60 950 für die elektrische Sicherheit. Das Gerät sendet demnach
keine schädlichen Funkstörungen aus und ist auch umgekehrt einstrahlungsfest, wenn es
entsprechend dieser Bedienungsanleitung benutzt wird. Dies ist im Allgemeinen dann der
Fall, wenn Sie an die Mikrofonbuchse und die Lautsprecherbuchse keine längeren Leitungen
als 3 m anschließen.
Die nachfolgende Liste können Sie jederzeit auf dem aktuellsten Stand von unserem
Internetserver www.hobbyradio.de als sogenannten „Albrecht Gerätepass" herunterladen.
Das kann ggf. im Urlaub wichtig sein, denn auch die CB Bestimmungen sind in einigen
Ländern noch nicht endgültig und ändern sich von Zeit zu Zeit.
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