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Packet Radio; Rechtliche Hinweise - Albrecht AE 8000 Bedienungsanleitung

Cb-feststation
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für Selektivruf und AKE-Selekt. Beim AKE Selekt wählen Sie bitte die
Version N2. Als Selektivruf passen auch 5-Ton-Selektivrufgeräte, z.B.
SC 110 G. Bitte beachten Sie, daß Auswertersignale nur bei FM zur
Verfügung stehen. Selektivruflautsprecher nach dem DTMF-Sytem kön-
nen Sie hier nicht anschließen, dafür benutzen Sie bitte die Lautsprecher-
buchse.

Packet Radio

Ihre AE 8000 hat bereits serienmäßig ein 1200 b/s - Modem
einge-
baut! Sie brauchen nur noch einen Computer (PC-Kompatibel) über
ein 9 poliges SUB-D- Anschlußkabel anzuschließen, ein Packet Radio-
Programm zu laden, und schon können Sie optimal Daten übertragen
und empfangen.
Wir empfehlen Programme wie PC-Com oder Graphic Packet mit TFPCX.
Das Packet Radio Modem ist optimal in Ihrer AE 8000 angeschlossen:
es benutzt den direkten Diskriminatorausgang für unverfälschte Deko-
dierung, und auch sendeseitig wird die Packet Radio-Modulation an
optimaler Stelle eingespeist.
Eine 3.5" Diskette für den Betrieb von Paket-Radio auf einem IBM-kom-
patiblem PC unter DOS ist beigefügt. In der Textdatei "HINWEISE.TXT"
finden Sie ausführliche Informationen zum Betrieb von Packet Radio
mit Ihrer AE 8000 und anderen Albrecht-Geräten.
Seit dem 01.01.1997 sind in Deutschland die Kanäle 24, 25, 52, 53,
76 und 77 für Packet Radio freigegeben. Welche Kanäle im Ausland
freigegeben sind, erfragen Sie bitte im jeweiligen Land.

Rechtliche Hinweise

Die deutsche Version AE 8000 ist als CB-Funkgerät für AM und FM
anmelde- und gebührenpflichtig. Sie müssen es bei der zuständigen
Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT)
anmelden. Das BAPT ist in vielen größeren Städten vertreten. Sie fin-
den die BAPT-Anschrift entweder im Telefonbuch oder Sie können sie
direkt bei der BAPT-Zentrale in Mainz unter der Telefonnummer 06131/
18-0 erfahren.
Beim CB-Funk sind auf den neuen Kanälen 41 bis 80 zur Zeit in Deutsch-
land Schutzabstände zu den Grenzen der Nachbarländer einzuhalten.
Beachten Sie die Bestimmungen des BMPT und des BAPT und erkundi-
gen Sie sich vor Inbetriebnahme bei Ihrem Funkfachhändler, den CB-
Vereinen oder bei der zuständigen BAPT-Außenstelle.
Beim BAPT erhalten Sie eine Liste mit Landkreisen, Städten und Regio-
nen, in denen die neuen Kanäle 41-80 nicht benutzt werden dürfen
(Amtsblatt 31/96, Seite 1791).
Es gibt allerdings für CB-Funker, bei denen keine Störungen im Aus-
land auf Grund Ihrer Antennenlage zu erwarten sind, die Möglichkeit
einer Sondergenehmigung.
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