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Sicherheits-Hinweise; Aufstellung; Rechtliche Hinweise - Albrecht AE 8090 Bedienungsanleitung

Cb-feststation
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Sicherheits-Hinweise

Personen mit Herzschrittmachern wird empfohlen, sich vor den ersten
CB-Funk-Gehversuchen über mögliche Beeinflussungen zwischen
Sendern
und
Herzschrittmachern
zu
informieren.
Nicht
alle
Herzschrittmacher-Typen sind so einstrahlungsfest gegenüber einem
Sendebetrieb in unmittelbarer Nähe, daß man den Funkbetrieb
bedenkenlos starten könnte! Bedenken Sie bitte, daß Sie sich,
besonders wenn Sie eine Behelfsantenne im gleichen Raum benutzen,
ja in unmittelbarer Nähe einer Sendeantenne aufhalten. Wenn Ihr Arzt
oder der Hersteller des Herzschrittmachers Schutzabstände zur Antenne
vorschlagen sollte, halten Sie diese bitte ein!
Senden Sie nicht ohne angeschlossene Antenne und berühren Sie
niemals die Antenne, während Sie senden!

Aufstellung

Sie können Ihr ALBRECHT AE 8090 sowohl zu Hause als Feststation
oder auch z.B. im Wohnwagen oder Boot betreiben. Stellen Sie das
Gerät so auf, dass es möglichst keiner direkten Sonneneinstrahlung
ausgesetzt wird, da das zu erhöhter Erwärmung und damit zu einer
geringeren Lebensdauer führen kann. Achten Sie darauf, dass die
Lüftungsschlitze frei bleiben und die beim Sendebetrieb normal ent-
stehende Wärme abgeführt werden kann. Auch die unmittelbare Nähe zu
einer Heizung sollte vermieden werden. Das Gerät darf nicht an Orten,
die nicht vor Feuchtigkeit geschützt sind, aufgestellt und betrieben
werden.

Rechtliche Hinweise

Ihr Albrecht AE 8090 entspricht den Anforderungen der neuen
europäischen Regelungen für Funk- und Telekommunikationsgeräte.
Diese sogenannte R&TTE Direktive hat seit 7.4.2001 alle bisherigen
nationalen Zulassungen in der EU endgültig abgelöst und regelt auch
das Inverkehrbringen und die Benutzung von Funkanlagen. So ist der
Besitz und der Handel mit ordnungsgemäss gekennzeichneten Geräten
wie dem AE 8090 innerhalb der EU und einigen nicht EU-Staaten, die die
R&TTE Direktive anerkennen, überall erlaubt, während es für die
Benutzung von Funkanlagen noch je nach Programmierung und Land
unterschiedliche Regelungen geben kann.
Dies ist insofern verständlich, denn Frequenzen, die früher in jedem
Land für andere Zwecke freigegeben waren, lassen sich nicht so schnell
einheitlich neu vergeben.
Für den CB-Funk bedeutet dies: Die technischen Normen EN 300 135
und EN 300 433 sind zwar seit Februar 2001 europaweit harmonisiert,
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