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Gebrauchshinweise; Was Nicht In Die Kläranlage Gehört; Andere Vorsichtsmaßnahmen - ATB FILTEOO ONE-Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

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5. GEBRAUCHSHINWEISE

WAS NICHT IN DIE KLÄRANLAGE GEHÖRT
Es ist untersagt, folgende Stoffe in das Abwasser einzuleiten:
- Regenwasser, Wasser aus Verrieselungsanlagen, Drainagewasser (von Dächern, Straßenabläu-
fen, Bodenabflüssen, Dränrohren und Pumpen), um zu vermeiden, dass Schmutzstoffe aus dem
Vorklärbehälter in den Filter gespült werden und dort Verstopfungen verursachen;
- Kondensate aus Heizkesseln und Klimaanlagen, Wasser aus Rückspülungen mit Wasserenthär-
tern und Wasser aus Schwimmbecken aufgrund ihrer hohen Säuregrade und Salzgehalte;
- Öle und Fette aus Küchen und Fritteusen aufgrund der hieraus resultierenden Verstopfungs-
gefahr und ihrer geringen biologischen Abbaubarkeit, damit Fett- und Ölablagerungen, die die
Funktion der Vorklärungen sowie des Biofilters beeinflussen, vermieden werden können;
- Öle und Fette für mechanische Zwecke aus Ölwechseln, alte Frostschutzmittel (diese enthalten
Antikorrosiva, Schwermetalle, Methanol oder Ethylenglykol);
- Autopflegemittel (Fettlöser und diverse Reiniger, die Benzin, Mineralöl oder andere Verdün-
nungsmittel enthalten können);
- Farben auf Wasser- oder Ölbasis, Wachse, Kunstharze, Lösemittel und organische Entferner sowie
sämtliche andere Produkte, die Kohlenwasserstoff oder organische Derivate enthalten können;
- Pestizide und Herbizide; diese sind nicht oder nur schwach biologisch abbaubar und in der Regel
extrem toxisch;
- Säuren und Laugen (Natron, Ammoniak, Schwefelsäure, Salzsäure etc.);
- nicht gebrauchte Medikamente; diese können durch ihre antibakteriellen Eigenschaften den bio-
logischen Reinigungsprozess der Kläranlage beeinträchtigen (gegenwärtig liegen keine Erkennt-
nisse darüber vor, dass Medikamentenrückstände, die über Fäkalien und Urin in die Kläranlage
gelangen, den Klärprozess in ähnlicher Weise beeinträchtigen);
- gebrauchte Photochemikalien (aus Hobbylabors oder professioneller Anwendung), diese ent-
halten viele photochemische Produkte, insbesondere Silberthiosulfat.
ANDERE VORSICHTSMASSNAHMEN
WC-Kleinhebeanlagen, Abfallvernichter, Fäkalienpumpen:
Von der Installation von WC-Kleinhebeanlagen, Abfallvernichtern und Fäkalienpumpen, die Anla-
gen zur Vorklärung wie Abscheidern, Klärgruben und Vorklärbehältern vorgeschaltet werden, wird
dringend abgeraten. Diese Geräte beeinträchtigen die Funktion der Kleinkläranlage und begünsti-
gen vorzeitige Verstopfungen des Vorfilters und des Filtermaterials des Biofilters.
Gärungsfähige Abfälle:
Gärungsfähige Abfälle aus der Essenszubereitung oder der Geschirrvorwäsche werden in der
Kleinkläranlage abgebaut. Größere Mengen dürfen jedoch nicht der Kleinkläranlage zugeführt
werden und müssen separat auf einem Komposthaufen oder mittels getrennter Sammlung des
kommunalen Entsorgers behandelt werden.
ATB WATER GmbH, Südstraße 2, D-32457 Porta Westfalica, www.atbwater.com
Art.-Nr.: 9060 0347 | Stand: 01.04.2023
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