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Beko MGC 20 CH Bedienungsanleitung Seite 27

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Wichtige Hinweise zu Sicherheit und Umwelt
WARNUNG: Wenn das Gerät im
Kombinationsmodus betrieben
wird, sollten Kinder den Ofen
aufgrund der erzeugten Tempe-
raturen nur unter Aufsicht von
Erwachsenen benutzen.
Reinigung: Legen Sie das Gerät
nicht in Wasser oder andere
Flüssigkeiten. Reinigen Sie das
Gehäuse nur mit einem in war-
mer Seifenlauge angefeuchte-
ten Schwamm/Tuch. Verwenden
Sie keine scharfen, scheuernden
Reinigungsmittel. Siehe die aus-
führlichen Reinigungsanweisun-
gen unter 5.1 und 5.2.
1.2 Ihre Pflichten als
Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektri-
sche und elektronische Altgeräte
(WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern ge-
kennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann
z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Mikrowellenherd / Bedienungsanleitung
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dau-
erhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf
insbesondere
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