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Philips faxjet 375 Bedienungsanleitung Seite 34

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Funktionsst6rungen, die weder auf die Ausriistung noch
auf die Software zuriickzuftihren sind, die in den Benutzer-
geraten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der
Ausriistung zur Verfiigung gestellten Dienste zu ermégli-
chen,
*
Verbindungsprobleme, die auf ein ungitinstiges Umfeld zu-
riickzufihren sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder
der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen
der Zugangsnetze, der Zusammenbruch der Leitung des
Abonnenten oder seines Gesprichspartners,
- Ubertragungsprobleme (unzureichende geographische
Abdeckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sen-
der, Interferenzen, Stérgerausche, Zusammenbruch oder
schlechte Qualitat der Telefonleitungen...),
- Fehler der Grtlichen Leitungen (Verkabelung, Server,
Benutzergerite) bzw. Fehler des Ubertragungsnetzes,
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Arbeiten zwecks Generaliiberholung der Gerite (so wie in
dem den Geriiten beigefiigten Benutzerhandbuch beschrie-
ben) sowie Funktionsstérungen, die auf eine Unterlassung
der Generaliiberholung zuriickgehen, wobei darauf hin-
zuweisen ist, daB die Kosten fiir die Arbeiten zur General-
lberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fallen sowie nach Ablauf
der Garantiefrist erhalt der Kunde vom jeweils autorisierten
Servicecenter eine Mitteilung iiber die jeweiligen Reparatur-
pauschalen. Nach Bestatigung wird die Reparatur durchge-
fart und der Kunde erhilt das Gerat mit Berechnung inklusi-
ve det Versandkosten vom Service Center zuriick.
Sollten Sie keine Original-Verbrauchsmaterialien wie z.B.
Inkfilme, Patronen usw. verwenden, entfallt jegliche Garantie
oder Gewahrleistung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem
Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen
wurde und ist auf sémtliche in Deutschland, Osterreich oder
der Schweiz verkauften Gerate anzuwenden. Sollte eine die-
set Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutz-
vorschrift des nationalen Rechts verstoBen, ist diese Bestim-
mung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der tibrigen Bestim-
mungen bleibt hiervon unberihrt.
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