Kapitel 1 Allgemeines
1.5 Verwendungszweck
1.5.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der C
ELL LOCKER
ist zur Verwendung in Laborgeräten vorgesehen, die unter anderem zur
Aufbereitung und Kultivierung von Zell- und Gewebekulturen zu Forschungszwecken dienen.
Bei Einsatz einer Hochgeschwindigkeits-Absauganlage kann der CELL LOCKER bis zu 15 Minuten
lang bei 121 °C (250 °F) autoklaviert werden.
1.5.2. Bestimmungswidriger Gebrauch
Es dürfen keine Gewebe, Stoffe oder Flüssigkeiten als Proben verwendet werden, die:
• leicht entflammbar oder explosiv sind,
• deren Dämpfe in Verbindung mit Luft brennbare oder explosive Gemische bilden,
• die Gifte freisetzen,
• Stäube bilden,
• exotherme Reaktionen verursachen,
• pyrotechnische Substanzen sind.
Außerdem dürfen keine Flüssigkeiten auf den Innenboden gegossen oder in einer Wanne
in den Innenraum eingebracht werden.
Der C
ELL LOCKER
darf nicht in Medizingeräten verwendet werden.
Cell Locker 50151663_C 01.07.21
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Thermo Fisher Scientific