ELECTROtorque 4890/K200.
Herzschrittmacher
Bei Behandlung von Patienten mit im-
plantiertem Herzschrittmacher muß mit der
Beeinflussung der Schrittmacher-Funktion
gerechnet werden; beachten Sie daher die
laufenden Mitteilungen in den Fachzeit-
schriften.
Im Regelfall gibt der Herzschrittmacher-
Patient bei jeder Behandlung an, daß er
Träger eines Elektrostimulators für sein
Herz ist. Das Vorzeigen des Ausweises mit
der Identifikation des Herzschrittmachers
erlaubt dem kundigen Zahnarzt, die
mögliche Beeinflussung durch seine
technischen Geräte abzuschätzen. Heute
sollte, insbesonders bei älteren Personen, in
der Anamneseerhebung auch die Frage
nach einer möglichen Implantation des
Herzschrittmachers gestellt werden, ebenso
wie die Frage nach Vorerkrankungen,
Blutungsneigungen usw. obligat ist
Literaturhinweise
Machtens, E.:
Die zahnärtzliche Behandlung von Pa-
tienten mit Herzschrittmachern. Dtsch.
zahnärztl. Z. 38: 1048 - 1052 (1983).
Wahl, G.:
Diskussionsbeitrag zu Machtens zur Be-
einflußbarkeit von Herzschrittmachern in
der zahnärztlichen Praxis. Dtsch. zahnärztl.
Z. 42: 11 -16 (1987)
Aderhold, L. , J. Kreuzer: Untersuchungen
zur Beeinflußbarkeit von Herzschrittma-
chern in der zahnärztlichen Praxis. Dtsch.
zahnärztl. Z. 42: 11 - 16 (1987)
Gesetzliche Bestimmungen
Es sind die für Medizinprodukte
zutreffenden übergreifenden Richtlinien
und/oder nationale Gesetze, nationale
Verordnungen und die Regeln der Technik
zur Inbetriebnahme und während des
Betriebes auf das KaVo Produkt
entsprechend der vorgeschriebenen
Zweckbestimmung anzuwenden und zu
erfüllen.
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