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Im Falle eines Transportschadens...
1. Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Fall
unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht.
2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen
schriftlich wie unten aufgeführt.
3. Setzen Sie sich anschließend mit unserem
Kundenservice in Verbindung (+49 7248/9209-2)
4. Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicher-
ungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der
anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über
einen Schaden informiert werden.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müs-
sen vor Abnahme der Sendung durch den Anlieferer auf
den Begleitpapieren bescheinigt werden.
Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar wer-
den, müssen sofort dem Transportunternehmen schriftlich
gemeldet werden.
Bestimmte Fristen sind unbedingt einzuhalten:
• Paketdienste und Post innerhalb 24 Stunden
• Bahn innerhalb 7 Tagen
• Spediteure innerhalb 4 Tagen nach
Empfang der Sendung.
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16.08.2009
16:27 Uhr
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6. Übersicht des Rollstuhls
Um Ihnen die Handhabung Ihres B+B Rollstuhles so ein-
fach wie möglich zu gestalten, haben wir die schriftlichen
Ausführungen zusätzlich mit detaillierten Abbildungen
dokumentiert.
Fur die Bezeichnung und Zusammenwirken der einzelnen
Baugruppen sollen Ihnen die folgenden Abbildungen als
Hilfe dienen. (siehe Abb. 1a und 1b)
Beachten Sie bitte die Textpassagen, die mit
besonders gekennzeichnet sind.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 08.05.2009
Pyro light /
Pyro light XL
Rückenbespannung
Armlehnenpolster
Seitenteil
Sitzbespannung
Seitenteilverriegelung
Kniehebel-Feststellbremse
Typenschild*
Hebepunkt 1
Kastorbuchse
Beinstutze
Lenkrad
Fußplatte
Abb. 1a
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