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3. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung
und den Transport von gehbehinderten Menschen gemäß
oben genannter Indikationen hergestellt.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen
werden, wenn das Produkt unter den vorgegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken einge-
setzt wird.
4. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass die Roll-
stühle „Pyro light" und „Pyro light XL" vollständig den
Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG entsprechen.
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16.08.2009
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5. Lieferumfang und
Prüfung der Lieferung
Zum Lieferumfang im Spezialkarton gehören:
• 1 Rollstuhl, gefaltet
• 1 Luftpumpe (nur bei Luftbereifung)
• 1 Bedienungsanleitung
• 1 Satz Werkzeuge (3 Innensechskantschlüssel SW3,
SW4, SW6, 1 Kreuzschlitz-Schraubendreher, 2 Ring-
schlüssel SW10, SW13
Alle B+B Rollstühle werden einer ordnungsgemäßen
Endkontrolle in unserem Hause unterzogen und mit dem
CE-Zeichen versehen.
Die B+B Rollstühle werden gefaltet in einem speziellen
Karton geliefert. Anlieferung, Montage und Einweisung in
den Gebrauch des Rollstuhles erfolgen über den qualifi-
zierten Sanitätsfachhandel.
Bei Versand per Bahn oder Spedition ist die Ware im
Beisein des Überbringers sofort auf Transportschäden zu
kontrollieren.
Sollte ein Schaden vorliegen, so ist folgendes zu beachten:
•Aufnahme des Tatbestandes
•Erstellung einer Abtretungserklärung; alle Forderungen
aus dem Schaden werden an den Überbringer abgetreten.
•Rücksendungen der Tatbestandsaufnahme, des Fracht-
briefes sowie der Abtretungserklärungan die Firma B+B.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 08.05.2009
Pyro light /
Pyro light XL
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