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Rechtliche Hinweise; Funken Im Ausland (Deutsche Version) - Albrecht AE 2980 Bedienungsanleitung

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RECHTLICHE HINWEISE

Die deutsche Version AE 2980 ist als CB-Funkgerät für AM und FM an-
melde- und gebührenpflichtig. Sie müssen es bei der zuständigen
Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT)
anmelden. Das BAPT ist in vielen größeren Städten vertreten. Sie fin-
den die BAPT-Anschrift entweder im Telefonbuch oder können Sie di-
rekt bei der BAPT-Zentrale in Mainz unter der Telefonnummer 06131/
18-0 erfahren. Die Europa-Version AE 2980 FM ist als 40 Kanal FM
Gerät nach dem CEPT-Abkomen anmelde- und gebührenfrei und
kann auch in den meisten Ländern der EU problemlos auf Reisen be-
nutzt werden.
Bitte beachten Sie: Beim CB-Funk auf den neuen Kanälen 41 bis 80
sind zur Zeit in Deutschland Schutzabstände zu den Grenzen der Nach-
barländer einzuhalten. Beachten Sie die Bestimmungen des BMPT und
des BAPT und erkundigen Sie sich vor Inbetriebnahme bei Ihrem Funk-
fachhändler, den CB-Vereinen oder bei der zuständigen BAPT - Au-
ßenstelle.
Dieses Gerät entspricht den Zulassungsbestimmungen BAPT 222 ZV
104 bzw. ETS 300135, sowie der EG-Richtlinie 89/336/EWG und den
Bestimmungen des EMV-Gesetzes vom 9.Nov. 1992 und ist daher mit
einem Zulassungszeichen (deutsche Version mit Kennzeichnung
AFM80, Europa Version EG-Zulassung CEPT PR 27) und dem CE-Zei-
chen gekennzeichnet.
Die Anforderungen des EMV-Gesetzes bzw. der EG-Richtlinie werden
erfüllt, wenn das Gerät bestimmungsgemäß in Wohngebieten bzw.
in Kraftfahrzeugen entsprechend den Vorgaben dieser Bedienungs-
anleitung eingesetzt wird und dabei beachtet wird, daß die maxi-
male Länge aller am Funkgerät angeschlossener Kabel (ausgenom-
men Antennenleitung) nicht mehr als 3 Meter beträgt.

Funken im Ausland (Deutsche Version)

Funken im Ausland (Deutsche Version)
CB-Geräte mit 80 Kanälen nach deutscher Norm dürfen zur Zeit nicht
im Ausland benutzt werden. Für 40-Kanal-Geräte existiert bereits ein
Gegenseitigkeitsabkommen mit einigen Ländern. Die Fernmelde-
behörde plant zur Zeit ein ähnliches Abkommen für 80-Kanal-Geräte.
Voraussetzung hierfür ist eine sogenannte "Berechtigungskarte"
(Circulation Card), auf der Ihre Daten und die entsprechenden Staa-
ten sowie deren Bestimmungen verzeichnet sind. Eine Circulation Card
bekommen Sie z.B. über den Deutschen Arbeitskreis für CB- und Not-
funk e.V. (DAKfCBNF, Postfach 10 13 09, 40004 Düsseldorf) oder über
einen der örtlichen Funkvereine, die Ihnen auch Auskunft über die
Gültigkeit für 80 Kanal-Geräte geben können.
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