QWIK-PURE
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14.2 Entsorgung von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen
Betriebsstoff / Hilfsstoff
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher
und Schutzkleidung – mit Ölen oder anderen
gefährlichen Stoffen verunreinigt
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher
und Schutzkleidung – mit Ausnahme derjenigen, die
unter 15 02 02 fallen
Verpackungen – Papier und Pappe
Verpackungen – Kunststoffe
Altöle – mineralisch
Altöle – synthetisch
14.3 Entsorgung von Komponenten
Vor der Entsorgung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.
Das Produkt und das Zubehör sind außer Betrieb genommen und demontiert.
2.
Das Produkt und das Zubehör sind gereinigt und von vorhandenen Medienresten befreit.
Komponenten
Elektrische und elektronische Geräte – mit
Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23
und 20 01 35 fallen
Kunststoffe
Metalle
114 | 124
Voraussetzungen
Installations- und Betriebsanleitung
EU‑Abfallschlüssel
15 02 02
15 02 03
15 01 01
15 01 02
13 02 05
13 02 06
EU‑Abfallschlüssel
20 01 36
20 01 39
20 01 40