Bedingungen für die Einbehaltung der Garantie
1. Die Garantie gilt nicht für:
Beschädigungen, die durch die Schuld des Benutzers entstanden sind.
Beschädigungen aufgrund der Nichtbeachtung der Empfehlungen,
Warnhinweise und Beschränkungen, die in der Gebrauchsanweisung enthalten
sind, sowie an produktspezifischen Elementen.
Normaler Verschleiß von Ersatzteilen wie Reifen, Luftkammern, Laufband, an
Griffen verwendete Materialien, Struktur und Farbe von reibungsgefährdenden
Stoffen und Materialien, Hülsen aus Rädern, Achsen, bedruckten Elementen.
Schäden aufgrund der Nichteinhaltung der Wartungsbedingungen, z. B.
Korrosion, Farbveränderung von Textilien oder Kunststoffelementen infolge
längerer Sonneneinstrahlung, Beschädigung von Kunststoffelementen oder
Textilverbindungen durch längere Sonneneinstrahlung oder hohe Temperaturen,
Spiele, Geräusche wie Quietschen/Stöße, Beschädigung von Mechanismen
durch Schmutz.
Schäden durch Reparaturen durch unbefugte Personen.
Vertikale Ablenkung der Räder unter Last (dies ist ein normales Merkmal für
diese Art der Konstruktion).
Beschädigungen und Schmutz durch unsachgemäße Verpackung des Produkts
während seiner Überweisung über den Kurierdienst.
2 Die Art und Weise der Reparatur wird vom Hersteller/Unternehmen, das die
Bearbeitung der Garantieansprüche durchführt, festgelegt.
3. Das zur Reparatur in Betrieb geschickte Produkt muss sauber versandt
werden.
4.Die Garantie für verkaufte Konsumgüter schließt die Rechte des Käufers nicht
aus, die sich aus der mangelnden Konformität der langlebigen Güter ergeben.
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