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2.5

Personalqualifikation

Qualifizierte und geschulte Elektrofachkräfte erfüllen folgende Anforderungen:
Kenntnis der allgemeinen und speziellen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften.
Produktspezifisches Wissen durch entsprechende Schulungen.
Fähigkeit, Gefahren in Zusammenhang mit Elektrizität zu erkennen.
GEFAHR
Gefahr durch elektrischen Strom
Das Berühren von stromführenden Teilen führt zum Stromschlag mit schweren Verletzungen oder
Tod als Folge.
Arbeiten an elektrischen Komponenten nur durch eine Elektrofachkraft und nach
elektrotechnischen Regeln ausführen lassen.
Spannungsfreiheit sicherstellen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
2023-01
A11XCXXXXX | 02
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