Montieren
5.1 Vorbereitende Arbeiten
5.1.4
Kupplung auswuchten
Sachschaden am Kupplungsteil 1 (1)
Wenn Sie am Kupplungsteil 1 (1) den Boden einer Pakettasche vollständig durchbohren,
ist das Kupplungsteil 1 (1) nicht mehr für den Betrieb zugelassen.
•
Sachschaden durch Beschädigung der Bremsfläche von Kupplungsteil 32 (32) oder
13 (13) oder 8 (8)
Eine Beschädigung der Bremsfläche von Kupplungsteil 32 (32) oder 13 (13) oder 8 (8)
kann zu Störungen während des Betriebs führen.
•
Hinweise zum Auswuchten
• Wählen Sie die Wuchtgüte dem Anwendungsfall entsprechend aus (jedoch mindestens
• Beachten Sie die Wuchtvereinbarung nach DIN ISO 21940-32.
• Bringen Sie die Ausgleichsbohrung auf einem großen Radius mit genügend Abstand zu
Bild 5-3: Position der Ausgleichsbohrung beim Ein-Ebenen-Auswuchten
①
②
③
④
⑤
⑥
⑦
34
5.1 Vorbereitende Arbeiten
Beachten Sie die Vorgaben zum Einbringen der Ausgleichsbohrung.
Stellen Sie sicher, dass die Bremsfläche von Kupplungsteil 32 (32) oder 13 (13) oder 8
(8) beim Einbringen von Ausgleichsbohrungen nicht beschädigt wird.
G16 nach DIN ISO 21940).
den Paketstegen / Pakettaschen, Nocken und der Außenkontur ein.
Kupplungsteil 1
Kupplungsteil 2
Kupplungsteil 4
Kupplungsteil 5
Kupplungsteil 9
Ausgleichsbohrung
Bremstrommel (13)
Ausgabe 09/2022
HINWEIS
HINWEIS
M4600-01de