Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
(2) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und
dort zum Zwecke der Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert
werden.
a) Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich in der
Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
b) Der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien
gesetzlich verpflichtet.
(3) Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der
Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sam-
mel-und-ruecknahmestellen.jsf
(4) Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informationsund Telekommunikationstechnik wie Computer
und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse,dass für die Löschung der Daten auf den zu
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