in dem es verbreitet werden sollte, unterliegt staatlichen
Vorschriften und kann verboten sein.
Nicht autorisierte Änderung und Anpassung
Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von
der für die Einhaltung verantwortlichen Partei genehmigt
wurden, können die von den lokalen Funkverwaltungsabtei-
lungen erteilte Befugnis des Benutzers zum Betrieb dieses
Funkgeräts aufheben und sollten nicht vorgenommen
werden. Um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen,
sollten Senderanpassungen nur von oder unter der Aufsicht
einer Person vorgenommen werden, die als technisch
qualifiziert für die Wartung und Reparatur von Sendern in
privaten mobilen und festen Landdiensten zertifiziert ist, die
von einer Organisation, die den Nutzer dieser Dienste
vertritt, zertifiziert wurde.
Der Austausch von Senderkomponenten (Kristall, Halbleiter
usw.), die nicht von den örtlichen Radioverwaltungsabtei-
lungen für die Ausrüstungsgenehmigung für dieses
Funkgerät autorisiert wurden, könnte gegen die Regeln
verstoßen.
FCC-Anforderungen:
Radios sind anwendbar);
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Regeln. Der
Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(Andere Geräte sind anwendbar)
(1) Dieses Gerät darf keine funktechnischen
Störungen verursachen und
(2) Dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen
akzeptieren, einschließlich Störungen, die einen
unerwünschten Betrieb verursachen können.
(Gilt nur für GMRS-Radiosender):
(18)