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Securepoint RC100 G5 Installationsanleitung Seite 25

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5. BEENDIGUNG
Die Lizenz des LN zur Nutzung der Software beschränkt sich auf den während des Vertragsschlusses bezeichneten Zeitraum.
Die jeweils verbleibende Zeitdauer kann auf die im Benutzerhandbuch beschriebene Weise abgefragt werden. Nach Ablauf des
während des Vertragsschlusses bezeichneten Zeitraumes darf durch geeignete Maßnahmen auf die fehlende
Nutzungsberechtigung hingewiesen werden. Das Recht, die Nutzung insgesamt oder in Teilen einzuschränken, sowie
weitergehende Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. Unbeschadet anderer Rechte kann der LG diesen Vertrag
beenden, falls er die Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllt. In diesem Fall muss der LN alle Kopien der SOFTWARE
vernichten, soweit sie nicht den Opensource-Lizenzen unterliegen. Der LG garantiert keinen Schutz vor im Nutzerhandbuch
beschriebenen Bedrohungen nach Ablauf des in diesem Vertrag bezeichneten Zeitraums oder nachdem die Lizenz zur Nutzung
der Software aus irgendeinem Grund gekündigt wurde.
6. URHEBERRECHT
Die SOFTWARE ist durch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie durch Bestimmungen internationaler
Verträge geschützt. Der LN erkennt an, dass ihm kein Recht an intellektuellem Eigentum der SOFTWARE übertragen wird. Der
LN anerkennt weiterhin, dass der Inhabertitel und die vollständigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE das ausschließliches
Eigentum der Entwickler und/oder der Firmen ist, die die Urheberrechte halten, und dass keine Rechte auf die SOFTWARE als
die ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegten Rechte erworben werden. Der LG stimmt zu, dass alle Kopien der SOFTWARE
die gleichen Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der SOFTWARE erscheinen. Teile dieser SOFTWARE unterliegen der
Opensource-Lizenzen. Diese Teile der SOFTWARE sind sowohl in Sourcen und in Binaries frei verfügbar. Der LN beachtet bei
der
Verwendung
dieser
https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html
Dieser Vertrag gewährt dem LN keinerlei Rechte an jeglichen Handelsmarken und Servicemarken des LG und/oder seiner
Partner, sog. Handelsmarken. Die Handelsmarken dürfen nur so weit genutzt werden, um von der Software im Einklang mit der
akzeptierten Handelsmarkenpraxis erstellte Druckausgaben zu identifizieren, einschließlich der Identifizierung des Namens des
Besitzers der Handelsmarke. Einer derartigen Nutzung folgen keinerlei Besitzrechte an dieser Handelsmarke.
7. Sicherungsmaßnahmen
Der LN verpflichtet sich, die Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten für seinen Onlinezugriff vor dem Zugriff durch unbefugte
Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen. Insbesondere verpflichtet er sich, sämtliche Kopien der
Vertragssoftware sowie die vorgenannten Zugangsdaten an einem vor dem Zugriff durch Unbefugte Dritte geschützten Ort
aufzubewahren.
8. GARANTIEAUSSCHLUSS
Der LG haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach
den Vorschriften des ProdHaftG sowie im Umfange einer von ihm übernommenen Garantie. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht
(Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist) ist die Haftung des LG begrenzt auf den Schaden, der nach
der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Es besteht keine weitergehende Haftung des LG. Die
vorgenannte Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des
LG. Programmsperren und Hinweisfunktionen auf Zeitablauf der Lizenz stellen keinen Softwaremangel dar und begründen
keine Gewährleitungsrechte. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB ist
ausgeschlossen. Der LN kann bei Mängeln die laufenden Lizenzgebühren nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur
Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Lizenzgebühren sowie das Recht des LN zur Rückforderung überzahlten
Lizenzgebühren aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt unberührt. Der LN bestätigt, akzeptiert und anerkennt, dass
keine Software frei von Fehlern ist, und er gehalten ist, den Computer mit einer für ihn geeigneten Häufigkeit und Beständigkeit
zu sichern.
9. Weitere Lizenzhinweise
Einige Teile der Securepoint Software enthalten freie Software. Die aktuellen Lizenzbedingungen und die Quellcodes zu diesen
Software-Teilen finden sie unter den folgenden Links: https://www.securepoint.de/lizenz
Please read this Agreement carefully. At the end, you will be asked to accept this agreement and continue to install or, if you do
not wish to accept this Agreement, to decline this agreement, in which case you will not be able to use the SOFTWARE. Parts
of the SOFTWARE that is developed under the GNU public license can used, copied and distributed free under reglement of the
GNU
Public
license.
The
https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html#english.
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Copyright (c) 2007 Eli Fant <elifantu@mail.ru>
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Copyright (C) 2008, 2009 Simon Josefsson
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IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND
FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR
CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL
DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF
SOFTWARE-Teile
die
open
source
software
Bestimmungen
den
Opensource-Lizenzen,
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