6.4
Transporteurhöhe
Abbildung 20: Einstellschraube (3) für Transporteurhöhe (2)
Regel:
Die Spitzen der Transporteurzähne sollen in ihrer höchsten Arbeitsstellung 0,9 mm über die
Stichplatte hinausragen.
Überprüfung:
Die Brückenlehre Nr. 63-112 120-08 mit ihrer 1,0 mm Aussparung über den Transporteur
auf die Stichplatte legen.
Den Transporteur bei größter Stichlänge in seine höchste Arbeitsstellung bringen
(Abbildung 20).
Einstellung:
Für eine Neueinstellung oder Korrektur die Stichplatte abnehmen.
Bei Maschinen mit Grundplatte ist außerdem der Stichplattenträger abzuschrauben.
Rechts neben dem Transporteur im Stoffschieberträger, befindet sich die
Einstellschraube 3 Abbildung 20a.
Durch geringfügiges Drehen der Einstellschraube 3 im Uhrzeigersinn, kommt der
Transporteur höher und durch entgegengesetztes Drehen tiefer aus der Stichplatte
heraus.
Nach erfolgter Einstellung verbleibt die Einstellschraube 3 in dieser Stellung.
Sie wird durch einen Klemmring in dieser Stellung gehalten.
−
Kontrolle:
Zur Kontrolle wird die Stichplatte wieder aufgesetzt und der Transporteur in seine
höchste Arbeitsstellung gebracht.
Die Transporteurzähne müssen nun zur Unterseite der ausgesparten
−
Brückenlehre einen geringen Abstand von 0,1 mm haben (Abbildung 20).