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Garantiebedingungen

KaVo übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die Gewährleistung für einwandfreie Funktion,
Fehlerfreiheit im Material und in der Herstellung auf die Dauer von 6 Monaten ab dem vom Verkäufer bescheinigten Verkaufsdatum. Nach
Ablauf der Gewährleistung leistet KaVo weitere 6 Monate Garantie für auftretende Schäden, die sich auf Mängel des Materials oder in der
Herstellung zurückführen lassen.
Bei begründeten Beanstandungen leistet KaVo Garantie durch kostenlose Ersatzteillieferung oder Instandsetzung. KaVo haftet nicht für
Defekte und deren Folgen, die entstanden sind oder entstanden sein können, durch natürliche Abnützung, unsachgemäße Behandlung,
Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs-, oder Anschlußvorschriften, Korrosion, Verunreinigung in der
Luftversorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig sind. Der
Garantieanspruch erlischt wenn Defekte oder Ihre Folgen darauf beruhen können, daß Eingriffe oder Veränderungen am Produkt
vorgenommen wurden. Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese unverzüglich KaVo schriftlich angezeigt
werden.
Der Einsendung des Produkts ist eine Rechnungs- bzw. Lieferschein-Kopie, aus der die Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist,
beizufügen.
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