chen Zustand der Hebebühne in Betracht zu ziehen. Sie müssen auch ab-
schätzen können, wie sich die Hebebühne und ihre Konstruktionsteile unter
betriebsmäßigen Bedingungen in der Folge verhalten und wie sich Ver-
schleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit der Hebebühne auswir-
ken.
1.7
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
•
Diese Hebebühne ist ausschließlich zum sicheren Heben und Senken von
Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen im Rahmen von Service- und Re-
paraturarbeiten vorgesehen.
•
Die zulässige Traglast lt. Typenschild darf, unter Beachtung der Lastvertei-
lung nach DIN EN 1493, nicht überschritten werden.
•
Es dürfen nur Fahrzeuge gehoben werden, die durch Form und Lage der He-
bepunkte für die Tragmittel geeignet sind.
•
Die Hebebühne darf nur im Temperaturbereich 5...40 °C bei einer maximalen
Luftfeuchtigkeit von 50 % (bei 40 °C) betrieben werden.
•
Die Hebebühne muss jederzeit vor direkten Witterungseinflüssen geschützt
sein.
•
Die Hebebühne darf nur auf ebenem und ausreichend tragfähigem Unter-
grund betrieben werden (siehe Fundamentvorgaben!).
•
Die Hebebühne darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Her-
stellers nicht verändert werden. Bei Zuwiderhandlung verliert die Konformi-
tätserklärung ihre Gültigkeit.
1.8
Bestimmungswidriger Gebrauch
•
Das Anheben anderer Fahrzeuge und Lasten ist nicht zulässig.
•
Personenbeförderung ist nicht zulässig.
•
Das Anheben der Last mit einem zusätzlichen Hebezeug ist verboten.
•
Die Hebebühne darf nicht in explosions- und feuergefährdeten Betriebsstät-
ten sowie in feuchten Räumen (z. B. Waschhallen) betrieben werden.
BA364501-de
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