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Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Bestimmungswidriger Gebrauch - MAHA MA STAR 3.5 Originalbetriebsanleitung

Zwei-säulen-hebebühnen
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chen Zustand der Hebebühne in Betracht zu ziehen. Sie müssen auch ab-
schätzen können, wie sich die Hebebühne und ihre Konstruktionsteile unter
betriebsmäßigen Bedingungen in der Folge verhalten und wie sich Ver-
schleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit der Hebebühne auswir-
ken.
1.7
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Diese Hebebühne ist ausschließlich zum sicheren Heben und Senken von
Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen im Rahmen von Service- und Re-
paraturarbeiten vorgesehen.
Die zulässige Traglast lt. Typenschild darf, unter Beachtung der Lastvertei-
lung nach DIN EN 1493, nicht überschritten werden.
Es dürfen nur Fahrzeuge gehoben werden, die durch Form und Lage der He-
bepunkte für die Tragmittel geeignet sind.
Die Hebebühne darf nur im Temperaturbereich 5...40 °C bei einer maximalen
Luftfeuchtigkeit von 50 % (bei 40 °C) betrieben werden.
Die Hebebühne muss jederzeit vor direkten Witterungseinflüssen geschützt
sein.
Die Hebebühne darf nur auf ebenem und ausreichend tragfähigem Unter-
grund betrieben werden (siehe Fundamentvorgaben!).
Die Hebebühne darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Her-
stellers nicht verändert werden. Bei Zuwiderhandlung verliert die Konformi-
tätserklärung ihre Gültigkeit.
1.8

Bestimmungswidriger Gebrauch

Das Anheben anderer Fahrzeuge und Lasten ist nicht zulässig.
Personenbeförderung ist nicht zulässig.
Das Anheben der Last mit einem zusätzlichen Hebezeug ist verboten.
Die Hebebühne darf nicht in explosions- und feuergefährdeten Betriebsstät-
ten sowie in feuchten Räumen (z. B. Waschhallen) betrieben werden.
BA364501-de
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