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ACHTUNG
Ableitung des Kondensats über die Verbindungsleitung.
Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die sehr kleinen Standard-Kon-
densatablauföffnungen der Kamine beim Einsatz von Pellets-Brennwerttechnik im
Laufe der Zeit "verstopfen" und das Kondensat dort nicht mehr abfließen kann. Im
schlimmsten Fall führt dies zum Kondensataustritt bei der Reinigungsöffnung.
Anzahl und Position der Reinigungsöffnung entsprechend den länderspezifischen
Gesetzen und Normen – jedenfalls aber gut und frei zugänglich für die Reinigung der
gesamten Verbindungsleitung.
3.2.6
Die Dimension und Bauart des Kamins ist sehr wichtig. Der Kamin muss in allen
Betriebszuständen des Kessels ausreichend Unterdruck zur sicheren Abfuhr der
Abgase gewährleisten. Niedrige Abgastemperaturen führen zu Kondenswasserbil-
dung. Es sind daher ausschließlich kondensatbeständige Kamine aus Keramik oder
Edelstahl zulässig.
Für die Ausführung eines Kamins ohne Kaminsohle ist im Voraus die Zustimmung des
zuständigen Kaminkehreres einzuholen.
Den Durchmesser des Kamins und die Ausführung N1 oder P1 müssen Sie anhand
einer Kaminberechnung gemäß EN 13384 wählen. Wenden Sie sich diesbezüglich an
Ihren Kaminhersteller und/oder Kaminkehrer. Die Menge an Abgasen die der Kamin
abführt, begrenzt die maximale Leistung des Heizungssystems.
Der Kamin muss folgende Kriterien erfüllen:
Mögliche Kaminsysteme in Verbindung mit Pellets-Brennwerttechnik:
Planungsmappe

Kaminsystem

T-400 rußbrandbeständig
für feste Brennstoffe geeignet
feuchtebeständig
N1 oder P1 (je nach Kaminberechnung)
Nachweis (CE oder ÜA Zeichen)
Keramische Kaminsysteme wie der Schiedel – "ABSOLUT" (oder technisch gleich-
wertige)
Kaminsysteme aus Edelstahl wie z.B. Raab-Alkon (oder technisch gleichwertige)
Kamine aus Kunststoff sind für Pelletsheizungen nicht zugelassen!
3 Planungshinweise

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