Die folgende Tabelle benennt die Komponenten und die Behandlung am
Ende ihres Lebenszyklus.
Komponenten
Leiterplatten
LEDs,
LC-Anzeige
Metallteile
Kunststoffteile
Informationen für den Stromkunden
Der Verwender hat für die Stromkunden, bei denen die Geräte
verwendet werden, das Zustandekommen der in Rechnung
gestellten Arbeitswerte transparent zu machen. „Transparent
machen" heißt, durch Information die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass die Stromkunden unter Zuhilfenahme eich-
rechtkonformer Anzeigen der bei ihnen verwendeten Zähler das
Zustandekommen der Rechnungsposten in der Stromrechnung
nachvollziehen können.
Insbesondere ist dabei auch darüber zu informieren,
y welche der von den Geräten angezeigten Werte überhaupt
Ergebnisse eichrechtkonformer Funktionen sind,
y dass angezeigte Werte, welche Ergebnisse nicht eichrecht-
konformer Funktionen sind, rein informativen Charakter haben
und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke verwendet werden
können.
y Die Messgeräte müssen so verwendet werden, dass die Ables-
barkeit der verrechnungsrelevanten Messergebnisse und der
Fehlermeldungen für die Stromkunden gegeben ist.
Alle dargestellten Werte in der 2. Zeile der Anzeige dienen allein der
Kundeninformation und dürfen nicht für abrechnungsrelevante Zwecke
benutzt werden. Das betrifft insbesondere die historischen Werte
(1d, 7d, 30d, 365d; d = Tage) sowie die historischen Werte seit letzter
Nullstellung.
Abfallsammlung und Entsorgung
Elektronikabfall: entsorgen Sie diese gemäß den
örtlichen Vorschriften.
Sondermüll: entsorgen Sie diese gemäß den örtli-
chen Vorschriften.
Wertstoff, wiederverwertbar: führen Sie diese nach
Sorten getrennt der Wiederverwertung zu.
Führen Sie diese nach Sorten getrennt der Wie-
derverwertung (Regranulierung), ggf. der Müllver-
brennung (Energiegewinnung durch thermische
Verfahren) zu.
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