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Allgemeine Sicherheitshinweise - Froggit DP2000 Bedienungsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahr vor Erstickung:
Halten Sie jegliche Verpackungsmaterialien (Plastiktüten, Gummibänder, etc.) von Kindern
fern. Es besteht Erstickungsgefahr!
Gefahr vor Verätzung:
Vorsicht! Auslaufende / ausgelaufene Batteriesäure kann zu Verätzungen führen! Vermeiden
Sie den Kontakt von Batteriesäure mit Augen, Schleimhäuten sowie der Haut. Bei Kontakt
spülen Sie sofort die betroffenen Stellen mit klaren Wasser ab und suchen Sie einen Arzt
auf.
Gefahr von einem Stromschlag:
Kinder dürfen mit dem Gerät nicht unbeaufsichtigt sein, denn das Gerät beinhaltet
Elektronikteile, die mittels einer Stromquelle betrieben werden. Die Nutzung des Gerätes
darf, nur wie in der Anleitung beschrieben ist erfolgen. Falls nicht besteht die Gefahr von
einem Stromschlag.
Gefahr vor Brand & Explosion:
Verwenden Sie nur empfohlene Batterien. Schließen niemals das Gerät oder die Batterien
kurz. Werfen Sie das Gerät oder Batterien niemals ins Feuer! Bei Überhitzung und
unsachgemäßer Handhabung entstehen Kurzschlüsse, wodurch Brände und Explosionen
ausgelöst werden können.
Wichtig:
Sollte ein Defekt vorliegen, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Fachhändler in Verbindung.
Bauen Sie niemals das Gerät auseinander! Der Fachhändler nimmt Kontakt mit dem
Servicebereich auf. Setzen Sie das Gerät niemals Wasser aus! Schützen Sie das Gerät vor
Erschütterungen. Verwenden Sie nur empfohlene Batterien. Mischen Sie niemals Batterien –
Ersetzen Sie leere Batterien immer durch einen kompletten Satz Batterien mit voller
Leistung. Sollte das Gerät länger stromlos sein bzw. nicht benutzt werden, entfernen Sie die
Batterien aus dem Gerät. Bei falsch eingelegten Batterien übernimmt der Hersteller keine
Haftung!
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen
an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden
sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe

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