Endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung
Wir empfehlen, das von Viessmann organisierte Ent-
sorgungssystem zu nutzen. Betriebsstoffe (z. B. Wär-
meträgermedien) können über die kommunale Sam-
melstelle entsorgt werden. Weitere Informationen hal-
ten die Viessmann Niederlassungen bereit.
Komplettgeräte und Verdichter nur über qualifizierte
Entsorgungsfachbetriebe entsorgen.
Folgende Verordnungen beachten:
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Verordnung über fluorierte Treibhausgase
517/2014/EU
Altölverordnung (AltölV)
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Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
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Nachweisverordnung (NachwV)
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Weitere geltende Verordnungen und Vorschriften
Hinweis
Vor dem Beginn der Außerbetriebnahme die „Check-
liste für Arbeiten zur Instandhaltung" auf Seite 134
beachten.
Außerbetriebnahme:
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Die Anforderungen an die Aufstellung gelten so
lange, wie die Außeneinheit mit Kältemittel gefüllt ist:
Siehe Seite 19.
Die Außerbetriebnahme darf nur durch eine Fach-
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kraft erfolgen, die mit den Geräten zur Kältemittelent-
sorgung vertraut ist.
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Auch für die Außerbetriebnahme und Entsorgung
dürfen Arbeiten am Kältekreis nur durch qualifiziertes
und zertifiziertes Personal durchgeführt werden:
Siehe „Sicherheitshinweise".
Kältemittel absaugen.
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Verdichter und Verdichteröl entsorgen
1. Damit sich kein brennbares Kältemittel im Verdich-
ter befindet, den Verdichter vor dem Ablassen des
Öls mit ausreichendem Unterdruck evakuieren.
2. Öl aus dem Verdichter mit Vorsicht ablassen. Die-
sen Vorgang ggf. mit einer elektrischen Begleithei-
zung beschleunigen.
(Fortsetzung)
Zwischenlagerung:
Zwischenlagern nur über Erdgleiche mit natürlicher
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Lüftungsöffnung ins Freie
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Während der Zwischenlagerung für ausreichende
Luftzufuhr sorgen.
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Falls die zur Entsorgung abgebauten Außeneinhei-
ten nicht gemäß den Anforderungen an die Aufstel-
lung gelagert werden, müssen folgende Schritte
durchgeführt werden:
Kältemittel absaugen.
Transport:
Transporthinweise beachten: Siehe Seite 19.
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Alle geltenden Verordnungen und Vorschriften
beachten.
Hinweis
Gemäß der europäischen Verordnung zur Beförde-
rung gefährlicher Güter (ADR), Sondervorschrift 291
müssen für den Transport von Komplettgeräten mit
weniger als 12 kg brennbarem Kältemittel keine
besonderen Transportvorschriften beachtet werden.
Transport nur in aufrechter Position
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Geeignete Transportsicherungen verwenden.
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Während des Transports für ausreichende Luftzufuhr
sorgen.
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Zündquellen fernhalten, z. B. Funkenflug, Rauchen
usw.
3. Öl an geeigneter Stelle entsorgen.
4. Verdichter an den Hersteller zurücksenden.
Anhang
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