9 Außerbetriebnahme
Nachdem das Gebrauchsende des Gerätes erreicht ist, muss das Gerät aus dem Behälter ausgebaut,
demontiert und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Die Entsorgung muss nach den
jeweiligen geltenden örtlichen bzw. nationalen und internationalen Vorschriften durchgeführt werden.
HINWEIS ZUM EXPLOSIONSSCHUTZ
Arbeiten am Gerät bei Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre VERBOTEN!
Bei Nichtbeachtung kann der Explosionsschutz aufgehoben sein.
Ex-Atmosphäre durch geeignete Maßnahmen und/oder Freimessen ausschließen.
Nur unterwiesenes Personal in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten lassen.
Die persönliche Schutzausrüstung muss den Anforderungen zum Explosionsschutz
entsprechen.
Kein funkenreißendes Werkzeug verwenden.
WARNUNG
Gefahr durch unsachgemäße Außerbetriebnahme/Entsorgung!
Bei Einsatz gesundheitsgefährdender, giftiger oder andersartiger gefährlicher Medien
besteht die Gefahr von Vergiftungen oder Verätzungen.
Tod oder schwere Körperverletzungen können die Folge sein.
Arbeiten nur von einer Fachkraft durchführen lassen.
Vor Beginn der Arbeiten, Arbeitsschritte der Abschalt-Prozedur einhalten (siehe
Abschnitt 7.2
Bei den Arbeiten Arbeitsschutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille benutzen.
Bei Unklarheiten oder im Zweifelsfall an AWH wenden.
Ausbau
Der Ausbau aus dem Behälter und das Zerlegen des Gerätes zur Entsorgung darf nur von Fachkräften
durchgeführt werden. Informationen zum Ausbau und den Schnittstellen des Gerätes sind im
7.3 Ausbau
aufgeführt. Es sind die Sicherheitshinweise im
Instandhaltung
zu beachten.
9.1 Entsorgung
VORSICHT
Gefahr durch gesundheitsschädliche Flüssigkeiten!
Bei der Entsorgung besteht die Gefahr von Verletzungen bei Berührung mit
gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten.
Geringfügige oder mäßige Körperverletzungen können die Folge sein.
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille) benutzen.
134/149
Original-Betriebs-/Montageanleitung 2021/04
Abschalt-Prozedur).
ATEX-Zielstrahlreiniger TANKO-JX
Abschnitt 7.1 Sicherheitshinweise zur
Abschnitt
9 Außerbetriebnahme