RAUCHABZUGSANLAGE
RAUCHABZUGSANLAGE
( ( Rauchrohr, Schornstein und Schornsteinkopf
Rauchrohr, Schornstein und Schornsteinkopf) )
Dieses Kapitel wurde entsprechend den europäischen
Normen EN 13384, EN 1443, EN 1856, EN 1457 verfasst.
Der Installateur muss diese sowie alle sonstigen, am
Aufstellungsort geltenden Bestimmungen berücksichtigen.
Diese Anleitung ist in keiner Weise als Ersatz für die
geltenden Normen zu verstehen.
Das Gerät muss an eine geeignete Rauchabzugsanlage
angeschlossen werden, die eine sichere Abführung der bei
der Verbrennung entstehenden Rauchgase gewährleistet.
Vor der Aufstellung des Geräts muss der Installateur die
Eignung des Schornsteins prüfen.
RAUCHROHR, SCHORNSTEIN
RAUCHROHR, SCHORNSTEIN
Das Rauchrohr (Rohrabschnitt, der den Rauchabzugsstutzen
(Rohrabschnitt, der den Rauchabzugsstutzen
des Feuerraums mit dem Anschluss des Schornsteins
des Feuerraums mit dem Anschluss des Schornsteins
verbindet) und der Schornstein müssen unter anderem
verbindet)
folgende Voraussetzungen erfüllen:
•
Sie dürfen nur die Rauchgase eines einzigen Geräts
aufnehmen
Geräte sind unzulässig).
•
Sie müssen vorwiegend senkrecht verlaufen.
•
Sie dürfen keine nach unten geneigten Abschnitte
aufweisen.
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•
Ihr Innenquerschnitt sollte vorzugsweise rund sein
oder zumindest ein Seitenverhältnis von weniger als
1,5 aufweisen.
•
Sie müssen am Dach mit einem geeigneten
Schornsteinkopf abschließen. Der direkte Austritt an
der Wand oder in Richtung geschlossener Räume ist
auch im Freien verboten.
•
Sie müssen aus Materialien der Feuerwiderstandsklasse
A1 gemäß DIN EN 13501 bzw. entsprechend
harmonisierter Norm hergestellt sein.
(Gemeinschaftsanschlüsse
INSTALLATEUR
INSTALLATION
•
Sie müssen entsprechend geprüft sein; bei Ausführung
aus Metall mit einer Schornsteinplakette.
•
Sie müssen ihren anfänglichen Querschnitt beibehalten
bzw. dürfen ihn nur direkt an der Austrittsöffnung des
Gerät und nicht entlang des Schornsteins ändern.
RAUCHROHR
RAUCHROHR
Außer den allgemeinen Vorschriften für Rauchrohr und
Schornstein gilt für das Rauchrohr: :
•
Es darf nicht aus fl exiblem Material sein.
•
Es muss isoliert werden, wenn es durch ungeheizte
Räume oder außen geführt wird.
•
Es darf nicht durch Räume führen, in denen die
Installation von Wärmeerzeugern mittels Verbrennung
verboten ist oder in denen Brandgefahr besteht oder
die nicht inspizierbar sind.
•
Es muss das Entfernen des Rußes ermöglichen und
inspizierbar sein.
•
Es darf maximal 3 Bögen mit einem Winkel von
maximal 90° aufweisen.
•
Es muss als ein durchgehender Abschnitt mit einer je
mehrerer
nach Schornsteinzug maximalen Länge von 3 Metern
ausgeführt sein. Bedenken Sie in jedem Fall, dass
längere Rohrabschnitte die Ansammlung von Schmutz
begünstigen und schwieriger zu reinigen sind.
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