UF02 BAG0226.1 01.22
WARNUNG
Gefährdungen durch Erfassen und Aufwickeln durch unge-
schützte Teile der Gelenkwelle im Bereich der Kraftübertragung
zwischen Traktor und angetriebener Maschine!
Arbeiten Sie nur mit vollständig geschütztem Antrieb zwischen Trak-
tor und angetriebener Maschine.
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Die ungeschützten Teile der Gelenkwelle müssen immer durch
einen Schutzschild am Traktor und einen Schutztrichter an der
Maschine geschützt sein.
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Überprüfen Sie, ob sich der Schutzschild am Traktor bzw. der
Schutztrichter an der Maschine und die Sicherheits- und Schutz-
einrichtungen der gestreckten Gelenkwelle um mindestens 50
mm überdecken. Wenn nein, dürfen Sie die Maschine nicht über
die Gelenkwelle antreiben.
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Verwenden Sie nur die mitgelieferte Gelenkwelle bzw. den mit-
gelieferten Gelenkwellentyp.
Lesen und beachten Sie die mitgelieferte Betriebsanleitung der
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Gelenkwelle. Das sachgemäße Anwenden und Warten der Ge-
lenkwelle schützt vor schweren Unfällen.
Beachten Sie zum Ankuppeln der Gelenkwelle
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die mitgelieferte Betriebsanleitung der Gelenkwelle.
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die zulässige Antriebsdrehzahl der Maschine.
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die richtige Einbaulänge der Gelenkwelle. Hierzu siehe Ka-
pitel "Länge der Gelenkwelle an den Traktor anpassen",
Seite 120.
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die richtige Einbaulage der Gelenkwelle. Das Traktor-Sym-
bol auf dem Schutzrohr der Gelenkwelle kennzeichnet den
traktorseitigen Anschluss der Gelenkwelle.
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Montieren Sie die Überlast- oder Freilaufkupplung immer ma-
schinenseitig, wenn die Gelenkwelle eine Überlast- oder Frei-
laufkupplung besitzt.
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Beachten Sie vor dem Einschalten der Zapfwelle die Sicher-
heitshinweise für den Zapfwellenbetrieb im Kapitel "Sicherheits-
hinweise für den Bediener", Seite 34.
Aufbau und Funktion der Grundmaschine
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