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Transport; Transportmittel; Transportschäden; Transport An Einen Anderen Aufstellungsort - Knecht B 500 Betriebsanleitung

Schleif- und poliermaschine
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5. TRANSPORT

Für den Transport müssen die dafür gültigen örtlichen Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften beachtet werden.
Schleif- und Poliermaschine nur mit den Maschinenfüßen nach unten trans-
portieren.
VORSICHT
An der Unterseite der Maschine befinden sich überstehende Bauteile,
ACHTUNG
die leicht beschädigt werden können.
5.1

Transportmittel

Für den Transport und das Aufstellen der Schleif- und Poliermaschine nur ausreichend dimen-
sionierte Transportmittel benutzen, z. B. LKW, Gabelstapler, hydraulischer Hubwagen.
Bei Verwendung eines Gabelstaplers oder Hubwagens Wasserwanne herausziehen und mit
der Gabel unter die Schleif- und Poliermaschine fahren; dabei Schwerpunkt der Schleif- und
Poliermaschine berücksichtigen.
5.2
Transportschäden
Werden nach dem Abladen bei der Abnahme der Lieferung Schäden festgestellt, sofort die
Firma Knecht Maschinenbau GmbH und die Spedition in Kenntnis setzen. Wenn erforderlich,
muß umgehend ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.
Verpackung und Befestigungsbänder entfernen. Befestigungsbänder an der Schleif- und
Poliermaschine entfernen.
Verpackung umweltgerecht entsorgen.
5.3

Transport an einen anderen Aufstellungsort

Installationen an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer autorisierten
Fachkraft oder unserem Kundendienst vorgenommen werden.
Die dafür gültigen örtlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
beachten.
VORSICHT
Für den Transport an einen anderen Aufstellungsort beachten, daß der Platzbedarf eingehal-
ten wird (siehe Abschnitt 3.2).
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