Sicherheit
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen – Modul MSU4400X-180
Das Modul ist für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen zertifiziert.
Bei der Installation in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Angaben des
Anhangs zu den Zertifikaten und ggf. die mitgeltenden Control-Drawings zu
beachten.
Die am Errichtungsort geltenden Bestimmungen und Normen für die
Errichtung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind
zu beachten. Zur Orientierung siehe IEC 60079-14, EU-Richtlinien 2014/34/EU
und 1999/92/EG (ATEX), NFPA 70 (NEC), ANSI/ISA-RP12.06.01.
WARNUNG! Mögliche Beeinträchtigung des Explosionsschutzes.
• Module, die bereits in Betrieb waren, dürfen ohne vorherige fachgerechte
Stückprüfung nicht in einer anderen Zündschutzart eingesetzt werden.
• Vor Inbetriebnahme des Produkts ist durch den Betreiber der Nachweis über
die Zulässigkeit der Zusammenschaltung mit anderen Betriebsmitteln (ein-
schließlich Kabel und Leitungen) zu führen.
• Ein Zusammenschalten von Ex- und Nicht-Ex-Komponenten
(Gemischtbestückung) ist nicht zulässig.
• Im Ex-Bereich darf zum Schutz gegen elektrostatische Aufladung nur mit
einem feuchten Tuch gereinigt werden.
Instandhaltung
Protos-Module können durch den Anwender nicht instand gesetzt werden.
Für Anfragen zur Instandsetzung von Modulen steht die Knick Elektronische
Messgeräte GmbH & Co. KG unter www.knick.de zur Verfügung.
Anforderung an das Personal
Die Betreiberfirma muss sicherstellen, dass Mitarbeiter, die das Produkt ver-
wenden oder anderweitig damit umgehen, ausreichend ausgebildet sind und
ordnungsgemäß eingewiesen wurden.
Die Betreiberfirma muss sich an alle das Produkt betreffenden anwendbaren
Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und relevanten Qualifikationsstandards
der Branche halten und dafür Sorge tragen, dass auch seine Mitarbeiter
dies tun. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen stellt eine
Pflichtverletzung durch die Betreiberfirma in Bezug auf das Produkt dar.
Dieser nicht bestimmungsgemäße Gebrauch des Produkts ist nicht zulässig.
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