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pewag Winner pro G12 Originalbetriebsanleitung Seite 8

Standard-anschlagketten
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Werden Ketten um Lasten (z. B. Tragarme) geführt, soll deren Durchmesser mindestens 3x die Kettenteilung (innere
Kettengliedlänge) sein. Bei geringeren Durchmessern muss die Tragfähigkeit der Kette um 50 % reduziert werden.
Werden Ketten ohne korrekten Schutz um Kanten geführt, muss die Tragfähigkeit der Kette ebenfalls reduziert
werden. Das Kriterium für korrekten Schutz und das Maß der Reduktion bei schlechtem oder fehlendem Schutz
hängen vom Radius der Kante ab, um welche die Kette gelegt wird. Es ist dabei egal, ob es sich um die Kante der
Last oder des Kantenschutzes handelt. In den Tabellen der entsprechenden Güteklassen sind die Kriterien mit den
dazugehörigen Reduktionsfaktoren angegeben. Die zulässige Tragfähigkeit des Kettengehänges ergibt sich durch
Multiplikation der Tragfähigkeit am Anhänger mit dem zutreffenden Reduktionsfaktor.
Reduktionsfaktoren
Die maximale Tragfähigkeit des Kettengehänges ergibt sich durch Multiplikation der Tragfähigkeit am Anhänger mit
D
allen zutreffenden Reduktionsfaktoren der Tabelle.
Reduktionsfaktoren
Temperaturbelastung
Unsymmetrische
Lastverteilung
Stoßbelastung
Reduktionsfaktor
Kantenbelastung*
Reduktionsfaktor
d* = Materialdicke der Kette
Verwendung nicht aller Kettenstränge: In der Praxis treten Hebesituationen auf, bei denen nicht alle Einzelstränge
einer Anschlagkette gleichzeitig benutzt werden können, oder bei denen mehrere Anschlagketten zugleich
verwendet werden müssen. Die am Anhänger gestempelte Tragfähigkeit ist in diesen Fällen nicht zutreffend.
Die zulässige Belastung ist aus der Tragfähigkeitstabelle in Abhängigkeit von Kettendimension, der verwendeten
Stranganzahl und der Güteklasse zu entnehmen. In keinem Fall darf eine Anschlagkette über der Tragfähigkeit lt.
Anhänger belastet werden!
Einzelstränge, die nicht benutzt werden, sind in das Aufhängeglied zurückzuhängen, um eine Gefährdung durch
freies Schwingen oder unbeabsichtigtes Einhaken zu vermeiden.
Vor der gleichzeitigen Verwendung von mehreren Anschlagketten ist sicherzustellen, dass deren Aufhängeringe
ausreichend Platz im Haken haben und während des Hebevorganges nicht aushängen können.
Neigungswinkel über 45° dürfen nicht vorkommen. Es dürfen nur Anschlagketten gleicher Nenndicke und
Güteklasse gleichzeitig verwendet werden. Ansonsten ist für die Bestimmung der zulässigen Belastung die kleinere
Nenndicke heranzuziehen.
Besonders gefährdende Bedingungen: Bei den Angaben in dieser Betriebsanleitung wird die Abwesenheit von
besonders gefährdenden Bedingungen vorausgesetzt. Besonders gefährdende Bedingungen schließen
Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das Heben von potentiell gefährdenden Lasten wie flüssige
Metalle, oder kerntechnisches Material ein. Für solche Fälle ist die Zulässigkeit und der Grad der Gefährdung mit
pewag abzuklären.
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Siehe Reduktionsfaktoren bei den jeweiligen Programmen
Die Tragfähigkeit ist mindestens um einen Kettenstrang zu reduzieren,
z. B.: III- oder IV-Stranggehänge einstufen als II-Stranggehänge.
Im Zweifelsfall nur einen Strang als tragend annehmen.
leichte Stöße
entstehen z. B. durch
Beschleunigen beim
Heben und Senken
1
R = größer als 2 x d*
1
mittlere Stöße
entstehen z. B. durch das
Nachrutschen der Anschlag-
kette bei deren Anpassung
an die Form der Last.
0,7
R = größer als d*
0,7
starke Stöße
entstehen z. B. durch das
Hineinfallen der Last in die
unbelastete Anschlagkette.
nicht zulässig
R = d* oder kleiner
0,5

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