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Vorgehen Bei Unfällen/Störungen; Prüfungen, Reparatur, Wartung - pewag Winner pro G12 Originalbetriebsanleitung

Standard-anschlagketten
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Bei Verwendung von viersträngigen Anschlagketten zum Heben einer starren Last kann der größte Massenanteil
nur von drei oder auch nur von zwei Strängen aufgenommen werden, wobei die verbleibenden Einzelstränge nur
zur Stabilisierung der Last dienen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kettenstränge nicht richtig verkürzt, nicht gleich
lang und/oder die Anschlagpunkte nicht genau angeordnet sind. In diesem Fall besteht ebenfalls die Gefahr von
Überlastung bzw. Bruch.
Bei zunehmendem Neigungswinkel nimmt neben der Kraft im Kettenstrang auch die Spannkraft (waagrechte
Kraftkomponente) auf die Last zu – siehe Bild 19. Dies kann zur Beschädigung/Bruch der Last oder der
Anschlagpunkte führen.
Wenn der Schwerpunkt der Last über den Anschlagpunkten liegt, kann die Last instabil werden und kippen.
Diese Gefahr nimmt bei Neigungswinkel unter 15° und beim Pendeln der Last weiter zu.
D
Vorgehen bei Unfällen/Störungen
Nach einem Unfall bzw. nach einem außergewöhnlichen Ereignis – z. B. Unfälle, Überhitzung, Überlastung, Kollision,
Einfluss von Säuren und Chemie – ist die Anschlagkette außer Betrieb zu nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass
durch das Entfernen der Anschlagkette kein Schaden an der Last oder an Personen entstehen kann, z. B. weil die
Last instabil abgesetzt wurde und umfallen könnte. Erforderlichenfalls vor dem Entfernen zusätzlich eine andere Kette
anschlagen. Danach ist die Kette zu entfernen und einer sachkundigen Person zur Prüfung zu übergeben.
Prüfungen, Reparatur, Wartung
Während des Gebrauchs werden Anschlagketten Bedingungen ausgesetzt, welche ihre Sicherheit beeinflussen
können. Es ist deshalb notwendig, ihren sicheren Gebrauchszustand durch Wartung, Prüfung und Reparatur
aufrecht zu erhalten.
Wartung: Anschlagketten sollen stets gereinigt, trocken und gegen Korrosion geschützt, z. B. leicht eingeölt
sein. Insbesondere bei Zubehör mit beweglichen Teilen sollen Bolzen oder Lager geölt sein um sie vor Korrosion,
erhöhtem Verschleiß und Festfressen zu schützen.
Prüfung vor dem ersten Gebrauch: Vor dem ersten Gebrauch einer Anschlagkette sollte sichergestellt werden, dass:
• Die Anschlagkette genau der Bestellung entspricht
• Das Prüfzeugnis bzw. die Werksbescheinigung und die Konformitätserklärung vorliegen
• Die Kennzeichnungs- und Tragfähigkeitsangaben auf der Anschlagkette mit den Angaben auf dem Prüfzeugnis
bzw. der Werksbescheinigung übereinstimmen
• Ggf. alle Einzelheiten über die Anschlagkette in eine Kettenkartei übertragen wurden
• Diese Anleitung für den richtigen Gebrauch von Anschlagketten vorliegt und vom Personal gelesen und
verstanden wurde
Prüfung vor jedem Gebrauch: Der sichere Gebrauchszustand der Anschlagkette ist visuell vor jedem Gebrauch
durch den Anwender zu prüfen. Es ist dabei auf offensichtliche Schäden oder Abnutzungserscheinungen zu achten.
In jedem Zweifelsfalle bzw. bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausscheidekriterien (siehe weiter unten) muss die
Anschlagkette außer Betrieb genommen und zur Überprüfung einem Sachkundigen übergeben werden.
Prüfungen: Die Anschlagkette ist in gereinigtem Zustand zu prüfen – sie muss frei von Öl, Schmutz und Rost sein.
Farbe ist nur soweit zulässig als eine Bewertung des Zustandes der Anschlagkette möglich ist. Ausgeschlossen
sind bei der Reinigung Verfahren, die Werkstoffversprödung (z. B. Beizen), Überhitzung (z. B. Abbrennen),
Werkstoffabtragung (z. B. Strahlen), etc. verursachen. Es dürfen dabei keine Risse oder andere Mängel verdeckt
werden.
Bei der Überprüfung ist für angemessene Beleuchtung zu sorgen. Die Anschlagkette ist in ganzer Länge zu
untersuchen. Im Zweifelsfalle ist sie dem Hersteller zur Überprüfung zu schicken.
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Außergewöhnliche Ereignisse – z. B. Unfälle, Überhitzung,
Überlastung, Kollision, Einfluss von Säuren und Chemie – beeinträchtigen die Betriebssicherheit der Anschlagkette.
Nach solchen Fällen ist die Anschlagkette sofort außer Betrieb zu nehmen und durch eine sachkundige Person zu
überprüfen.
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